Party im Perkins Park vor der Corona-Zeit. Die Diskothek darf theoretisch ab Samstag wieder aufmachen – allerdings nur mit Bar- oder Restaurantbetrieb. Foto: 7aktuell.de//Andreas Werner

Ab dem 30. Mai dürfen Bars und Kneipen im Land wieder aufmachen. Clubs eigentlich nicht. Die Stadtverwaltung interpretiert die Regierungsverordnung aber so, dass auch streng als Diskotheken konzessionierte Betriebe mit Einschränkungen öffnen dürfen.

Stuttgart - Nach den Restaurants dürfen ab Ende Mai auch wieder Bars und Kneipen aufmachen, solange Abstandsregeln eingehalten werden. Derweil gilt laut der neuen Regierungsverordnung für Clubs eigentlich, dass sie noch geschlossen bleiben müssen. Doch es könnte für sie einen Lichtblick geben. Die Interpretation der Stadt Stuttgart soll es ab dem 30. Mai unter strengen Hygieneauflagen möglich machen, dass auch die Pulsgeber des Nachtlebens wieder eröffnen können – allerdings vorerst nur als Bars.

„Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen, wenn sie den Betrieb auf eine reine Schank- und Speisewirtschaft beschränken“, sagt Martin Thronberens, ein Sprecher Stadt. Der Betrieb als Club oder Diskothek sei aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin nicht erlaubt. Die Konzession – manche faktische Clubs sind als Schankwirtschaften eingetragen – sei dabei unerheblich.

Keine laute Musik, kein Tanzen

Laut Thronberens gelten allerdings folgende Regeln: „Jedem Gast muss ein Sitzplatz zugewiesen werden und die Getränke oder Speisen müssen im Sitzen konsumiert werden.“ Es darf nur leise Hintergrundmusik abgespielt werden. Es darf nicht getanzt werden.

Unter Stuttgarter Clubbetreibern herrschte wegen des Themas große Unsicherheit. „Es ist noch nicht ausgedeutet, was das mit der Wiedereröffnung der Gastro für Clubs heißt“, sagt Colyn Heinze, Vorsitzender des Club Kollektivs Stuttgart, das die Interessen der Clubbetreiber bündelt. Allerdings ging man bis zuletzt davon aus, dass Clubs komplett geschlossen bleiben müssen. Auch wenn die Neuigkeiten womöglich gut klingen, gibt Heinze zu bedenken: „Ein Club, in den hundert Leute passen würden und in dem fünf rumstehen, hat nichts mit einem Club zu tun.“

Dehoga fordert Gleichbehandlung

So sieht man das auch im Perkins Park am Killesberg. Geschäftsführer Alexander Scholz könnte zwar wiedereröffnen. „Aber wir sind eine Diskothek, jetzt irgendetwas anderes zu versuchen, würde nicht unserem Konzept entsprechen“, sagt er. Außerdem halte er es für unverantwortlich, jetzt „aus Spaß an der Freude“ wieder aufzumachen und hofft, dass die anderen in der Branche es genauso sehen, damit es zu keinem Coronavirus-Ausbruch in einem Betrieb des Nachtlebens kommt. „Dieser Schaden wäre viel größer“, sagt Scholz.

Vielleicht ist Scholz aber in einer komfortableren Lage als andere Clubbetreiber, da er auch noch Mit-Inhaber anderer Gastro-Objekte, wie dem Sternerestaurant Speisemeisterei in Hohenheim ist, wo langsam wieder Umsatz generiert wird. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Baden-Württemberg begrüßt jedenfalls die Chance, dass auch für Clubbetreiber zumindest in Stuttgart die Chance besteht, jetzt als Bar oder Kneipe Umsatz zu machen.

„Gleiches sollte gleich behandelt werden und sektorale Abgrenzungen sind nicht zielführend“, sagt der Dehoga-Pressesprecher Daniel Ohl. Insofern vertrete der Verband auch die Ansicht, „dass die Erlaubnis für Bar-Betriebe ab Dienstag auch für solche Betriebe gelten sollte, die in normalen Zeiten als Club arbeiten.“ Auf clubtypische Angebote wie Tanzbetrieb müsse dabei natürlich verzichtet und Hygienestandards eingehalten werden.

Hoffnung auf Geld vom Land

Unterdessen hoffen die meisten Clubbetreiber darauf, es mit finanzieller Unterstützung irgendwie durch die Krise zu schaffen. Hier weckt besonders der am Dienstag beschlossene Gastro-Rettungsfond Hoffnungen, es geht um über 300 Millionen, die das Land Baden-Württemberg zusätzlich bereitstellen will. „Wir gehen davon aus, dass die Unterstützung auch dem Nachleben zugute kommt“, sagt Colyn Heinze vom Club Kollektiv. Der Dehoga teilt diese Einschätzung.

Außerdem ringen die Stuttgarter Clubs aktuell um insgesamt 130.000 Euro aus der Stadtkasse. Nicht als Unterstützung in ihrer Eigenschaft als Gastronomiebetriebe, sondern als Kulturgut. „Das kulturelle Leben vieler junger Menschen besteht darin, am Wochenende auf ein Konzert oder DJ-Event zu gehen“, sagt Heinze. Vielleicht müssen einige von ihnen sich in ihren Lieblingslocations für die nächste Zeit mit Kneipenkultur zufrieden geben.