Gerhard Zastrow will nach einem unverschuldeten Wasserschaden in seine Winnender Wohnung zurück – vor Gericht kommt es zum Vergleich.
Ein Jahr ist vergangen, ohne dass sich viel getan hätte: Am 8. August 2022 musste Gerhard Zastrow seine Wohnung in einem Hochhaus in Winnenden verlassen. Wegen eines nicht von ihm verursachten Wasserschadens hatten sich Schimmel und feuchte Flecken in verschiedenen Bereichen seiner Wohnung gebildet. Ein undichtes Fallrohr, das monatelang leckte und sich zwei Stockwerke über seiner Wohnung befand, war vermutlich dafür verantwortlich, dass seine eigenen vier Wände vorübergehend unbewohnbar wurden. Die komplette Inneneinrichtung musste entfernt, danach alles getrocknet werden. Anschließend stockte die Sanierung. Immerhin: In diesem Frühjahr wurden ein paar Anschlüsse neu gelegt.
Bewohnbarkeit in allen Bereichen
Unterdessen hat Gerhard Zastrow in den vergangenen zwölf Monaten einen zermürbenden Kampf um die bisher vergebliche Wiederherstellung seiner Räume im Rohbau-Zustand erlebt. Der 58-jährige Wohnungseigentümer ist wieder in sein ehemaliges Kinderzimmer im elterlichen Haus eingezogen. Seine Möbel und das noch brauchbare Inventar hat er eingelagert und bekommt dafür monatlich eine Rechnung. Auf 5500 Euro belaufen sich die Einlagerungskosten bisher insgesamt. Er nahm sich zudem einen Anwalt. Dieser reichte im Januar dieses Jahres Klage ein. Zastrow forderte von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) des Hauses an der Forststraße, vertreten durch die Hausverwaltung, die Bewohnbarkeit seiner Wohnung in allen Bereichen wieder herzustellen.
Inzwischen hat die Beklagtenseite zwei Kostenangebote für Bad und WC eingeholt und Zastrow vorgelegt. An den strittigen Sanitär-Sanierungskosten in Höhe von rund 30 000 Euro beteiligen sich die WEG und die Leitungswasserversicherung anteilig. „Die Gegenseite forderte zunächst von mir, dass auch ich von der Gesamtrechnung ein Drittel, also einen Restbetrag von rund 10 000 Euro zu zahlen hätte“, berichtet Gerhard Zastrow. Das empfand der Beamte als neuerliche Zumutung. „Unsere Forderung war daher, die Gegenseite habe auch diesen Betrag zu übernehmen.“
Kürzlich fand nun das Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Waiblingen statt. Auch dort prallten die unterschiedlichen finanziellen Forderungen zunächst aufeinander. Richterin Götz machte aber schnell klar, dass das Gericht bei diesem Fall darauf bedacht sei, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Das juristische Verfahren fortzuführen und einen Sachverständigen zu dem Schadensfall einzuschalten, hielt sie sowohl wirtschaftlich wie zeitlich nicht für ratsam: „Das wird sicherlich noch einmal über ein Jahr dauern“, meinte die Richterin. Also versuchte sie, die Kontrahenten dazu zu bewegen, im Wege des Vergleichs zu einer Einigung zu kommen. Teile der Schadensregulierung seien ja unstrittig, betonte sie.
„Abzug neu für alt“
Letztendlich gehe es noch um das Bad und das WC. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf die Klausel „Abzug neu für alt“. Das bedeutet: Wenn Dusche, WC und Waschbecken und der übrige sanitäre Bereich wie in diesem speziellen Fall komplett erneuert werden müssen, führt dies zu einer Wertsteigerung des Bades im Vergleich zum früheren Zustand. Der Geschädigte kann dann beim Differenzbetrag nolens volens zur Mitfinanzierung des Bad-Inventars herangezogen werden. Zastrows Anwalt vertrat die Ansicht, dass der aus dem Schadensersatzrecht bekannte „Abzug neu für alt“ bei verzögerter Mängelbeseitigung nicht greife. Dazu gebe es auch neuere Urteile und Rechtsprechungen. Daher müsse die WEG die Kosten für das Bad komplett übernehmen.
Sorge vor Anwalts- und Gerichtskosten
Am Ende machte der WEG-Anwalt der Gegenseite ein Angebot und sagte, dass er nun den „dicken Daumen“ auspacke. Er bot Zastrow an, dass dieser statt der 10 000 Euro lediglich die Hälfte, also 5000 Euro, als Eigenanteil an der Sanierung zu zahlen habe. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt war der Kläger bereit, diesen Kompromissvorschlag anzunehmen und stimmte dem Vergleich zu. Die gute Nachricht ist also: Gerhard Zastrow kann möglicherweise noch im Laufe dieses Jahres in seine Wohnung zurückkehren. Was jedoch bleibt, ist nun allerdings seine große Sorge, dass er auf den Kosten des Gerichtsverfahrens und den Anwaltskosten sitzen bleibt.