Der französische Regisseur Luc Besson wurde nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs von einem Gericht freigesprochen. Foto: Featureflash Photo Agency/Shutterstock

Nach insgesamt fünf Jahren scheint das Verfahren rund um Luc Besson und die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn nun abgeschlossen zu sein: Das Gericht in Paris hat den Film-Regisseur erneut freigesprochen.

Freispruch im Fall Luc Besson (64): Wie unter anderem die französische Zeitung "Le Monde" berichtet, ist der bekannte Film-Regisseur durch Frankreichs höchstes Berufungsgericht in Paris freigesprochen worden. Das Gericht wies damit die Vergewaltigungsvorwürfe der belgisch-niederländischen Schauspielerin Sand Van Roy (35) zurück.

Die Schauspielerin hatte im Mai 2018 öffentlich gemacht, dass sie von Besson in einem Pariser Luxushotel sexuell missbraucht worden sei. Ihre ursprüngliche Klage, sie sei von dem Regisseur vergewaltigt worden, war bereits im Jahr 2021 mit einem Freispruch zugunsten Bessons abgewiesen worden. Nun hat das Pariser Gericht die danach eingelegte Berufung zurückgewiesen.

Verfahren damit endgültig abgeschlossen?

In einem Statement erklärte Bessons Anwalt Thierry Marembert, dass der erneute Freispruch, alle Entscheidungen der letzten fünf Jahre bestätige, die den Filmemacher für nicht schuldig befunden hätten. Damit sei das 2018 eingeleitete Verfahren endgültig abgeschlossen.

Besson hatte in dem laufenden Verfahren stets seine Unschuld beteuert - auch nachdem sich weitere Frauen mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gemeldet hatten. In einem Statement gegen die Anschuldigungen von Sand Van Roy hatte er diese als "Vorwürfe einer Fantastin" bezeichnet.