Schlachthöfe im Land müssen Hygienekonzepte erstellen. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Ingo Wagner

In Baden-Württemberg gelten fortan strengere Corona-Regeln in Schlachthöfen. Die Betriebe müssen Hygienekonzepte erstellen und diese dem Gesundheitsamt vorlegen.

Stuttgart - Ab sofort müssen baden-württembergische Schlachtbetriebe ihre Mitarbeiter täglich auf mögliche Corona-Symptome hin überprüfen. Haben sie mehr als 100 Beschäftigte, muss die Belegschaft zwei Mal wöchentlich einen Test auf das Coronavirus machen. Das sieht die entsprechende Verordnung des Wirtschafts- und des Sozialministeriums vor. Die Regeln traten am Mittwoch in Kraft. Von den wöchentlichen Tests sind allerdings nicht viele Betriebe betroffen. Zwar gebe es im Land rund 900 Schlachtstätten, etwa auch Dorfmetzger mit eigener Schlachterei, aber nur drei große Schlachthöfe mit überregionalem Vertrieb, hieß es beim Wirtschaftsministerium.

Im Landkreis Schwäbisch Hall, der über seine Grenzen hinaus unter anderem für das schwäbisch-hällische Landschwein bekannt ist, hätten zwei Betriebe mehr als 100 Mitarbeiter, hieß es beim dortigen Landratsamt. Die Tests hätten bereits begonnen. Mit der Verordnung soll verhindert werden, dass sich weitere Schlachthöfe zu Corona-Hotspots entwickeln, wie es in letzter Zeit im In- und Ausland immer wieder vorgekommen war.

Mit regelmäßigen Tests in den größeren Betrieben habe man die Grundlage dafür geschaffen, frühzeitig Infektionsgeschehen zu entdecken, Infektionsketten zu unterbrechen und somit Beschäftigte und dadurch auch die Bevölkerung zu schützen, hatten das Wirtschafts- und das Sozialministerium mitgeteilt. Die Betriebe müssen unter anderem ein Hygienekonzept erstellen und beim Gesundheitsamt vorlegen. Außerdem gibt es Vorgaben zur regelmäßigen Reinigung und Wartung von Klima- und Lüftungsanlagen, zu Schutzmasken und Abstandsregeln.