Das Landgericht München muss mit einem Grundsatzurteil klären, ob Wirecard-Aktionäre gleichberechtigten Zugriff wie Banken auf die Insolvenzmasse erhalten.
Einen Vergleich wird es nicht geben. Darin sind sich die Streitparteien in einem mutmaßlich weitreichenden Zivilprozess um den Skandalkonzern Wirecard vor dem Landgericht München 1 einig. „Wir wollen die Rechtsfrage klären, unser Fall hat Bedeutung für sieben Milliarden Euro“, stellt ein Anwalt von Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffe gleich zu Beginn der Verhandlung klar. Sieben Milliarden Euro sind die Summe, um die sich Wirecard-Aktionäre geschädigt fühlen. Die Fondsgesellschaft Union Investment als Kläger will Rechtsklarheit, weil es um eine grundsätzliche Frage geht: Können Aktionäre bei einer Insolvenz mit Banken und anderen Kreditgebern womöglich gleichgestellte Gläubiger sein?