Am Samstag kam es im Hallschlag zu Ausschreitungen zwischen der Polizei und Gegnern des eritreischen Regimes. Foto: /7aktuell.de | Andreas Werner

Stuttgarter Regimegegner betonen, friedlich demonstriert zu haben. Sie fordern die Stadt schon lange auf, an den regimenahen Verband der eritreischen Vereine nicht zu vermieten.

Die Stuttgarter Stadtverwaltung beteuert nach den Ausschreitungen vor der Versammlungshalle der Cannstatter Altenburgschule, keine Anhaltspunkte für eine Eskalation gehabt zu haben. Man habe sich auf eine Gefahrenprognose der Landespolizei gestützt, die – ausgehend von einer weitgehend problemlosen Veranstaltung im Vorjahr – von einer unauffälligen „Ausgangsveranstaltung“ ausgegangen sei: „Die Dimension der gewalttätigen Straftaten war nicht absehbar gewesen.“

 

Friedliche Demonstration geentert?

Informationen der Stadt zu einer angeblichen Gegendemonstration werfen allerdings Fragen auf. So heißt es in einer Stellungnahme: „Wer ist der Versammlungsleiter?“ Die Frage ist leicht zu beantworten, weil die Vertreterin von der Organisation United4Eritrea, die dem Ordnungsamt und der Polizei seit Jahren als Veranstalterin friedlicher Protestaktionen auf dem Schlossplatz bekannt ist, im Vorfeld eine Demo angekündigt, dann aber nach Rücksprache mit der Stadt zurückgezogen haben will – um dann am Freitagabend die Polizei in Bad Cannstatt darauf hinzuweisen, dass man sich entschlossen habe, als Gruppe an dem im Hallschlag angebotenen Seminar teilnehmen zu wollen.

Ihr und ihren 40 bis 60 Mitstreitern war dann aber der Zutritt zu der von einem Verein von Sympathisanten des eritreischen Regimes organisierten Veranstaltung durch die Polizei mit dem Hinweis untersagt worden, es handele sich um eine private Versammlung. Sie sagt, ihrer Gruppe sei gerade vom Einsatzleiter ein Versammlungsort zugewiesen worden, als durch einen anderen Eingang auswärtige Krawallmacher aufmarschiert seien. Sie habe sich in einen Supermarkt geflüchtet, sei nach einer Stunde mit der Polizeiführung erneut in Kontakt getreten und habe über deren Lautsprecher die Anweisungen übersetzt und zur Deeskalation beigetragen. Am Montag sei sie dennoch aufgefordert worden, sich auf dem Polizeirevier wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs zu melden.

Stadt wurde vorgewarnt

Ungeklärt bleibt, inwieweit sich die Sicherheitsbehörden mit den Konflikten zwischen den Vertretern der der Regierungspartei PFDJ nahe stehenden Vereinen und den Regimegegnern beschäftigt haben. Das Mitglied von United4Eritrea sagt, sie habe den Rektor der Altenburgschule schon 2022 zu sensibilisieren versucht. Im Mai forderte sie dann in einem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, OB Nopper auf, „dass die PFDJ-nahen ,Kultur‘-Veranstaltungen zukünftig keine Räume der Stadt Stuttgart mehr erhalten sollten und ihr die Genehmigung für ein Festival am 20. Mai in der Österfeldschule“ zu entziehen sei. Die Stadt solle sich auch bei privaten Vermietern dafür einsetzen und „auf Landesebene über die Machenschaften des eritreischen Regimes Aufklärung leisten“. Die deutsche Demokratie, heißt es in dem Schreiben, dürfe kein Nährboden für ausländische Diktaturen sein.

Stadt verweist auf Überlassungsbedingungen

Die Stadt teilt mit, der „Verband der eritreischen Vereine in Stuttgart und Umgebung e.V.“ als Mieter sei keine verbotene Organisation; auch das Landesamt für Verfassungsschutz sei zu keiner anderen Einschätzung gekommen. Die Behörde stellt dazu fest, 2022 anlässlich einer Veranstaltung am 24. September in Stuttgart seitens der Stadt um eine aktuelle Gefährdungsbewertung gebeten worden zu sein. Man habe die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der veranstaltende Verband nicht als extremistische Vereinigung geführt sei, man aber aufgrund der Ausschreitungen in Gießen 2022 zumindest eine Problemstellung sehe. Deshalb sei die Aufforderung an die Stadt ergangen, sich an die für die Gefahrenabwehr zuständige Polizei zu wenden. Bei dieser Veranstaltung im Hallschlag habe sich dann auch im Umfeld Protest gebildet, „bei dem es zu gegenseitigen verbalen Provokationen zwischen Veranstaltungsteilnehmern und Gegendemonstranten gekommen ist“. Der Polizeivollzugsdienst habe diese unterbunden und die Gruppen voneinander getrennt halten können und eine Eskalation verhindert. Die Polizei habe später Streitende aus diesem Personenkreis in einem anliegenden Supermarkt getrennt.

Die Stadtverwaltung betont mit Verweis auf ihre „Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für Schul- und Sportanlagen“, dass „generell jeder eingetragene und nicht verbotene Verein den gleichen rechtlichen Anspruch hat, Schul- und Sportanlagen zu mieten“. Dieser Anspruch zu öffentlichen Räumen ergebe sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht. „Solange keine gesicherten Erkenntnisse für strafbare Handlungen oder verbotene Vereinigungen vorliegen, steht es nicht im Ermessen der öffentlichen Hand, ihre Flächen nicht zur Verfügung zu stellen“, so die Verwaltung.

Ihre Bestimmungen könne die Stadt durch entsprechende Beschlussfassungen anpassen. Der Artikel 3 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot) verpflichte aber dazu, zusätzliche, einschränkende „Hürden“ bei der Vergabe so zu formulieren, dass sich daraus ein nachvollziehbares und eindeutiges Kriterium ergebe. Eine bloße Vermutung der „Auffälligkeit“ des antragstellenden Vereins erfülle diesen Tatbestand nicht.

Verband ist ein treuer Kunde

Der Verband der eritreischen Vereine in Stuttgart und Umgebung ist dabei ein treuer Kunde: Seit 2019 seien 14 Überlassungsverträge für die Hallen im Hallschlag und in Zuffenhausen geschlossen worden. Der 14. betreffe die Anmietung der Halle in Zuffenhausen für das „Jahresfest“ am kommenden Samstag: Dann soll der am 1. September 1961 begonnene eritreische Unabhängigkeitskrieg gegen Äthiopien gefeiert werden.