Der Bundesgerichtshof machte den Weg für Gebührenrückforderungen frei. Foto: dpa/Uli Deck

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können zahlreiche Kunden Gebühren zurückfordern. Doch einige Institute drohen für diesen Fall mit Mehrkosten – oder mit einer Kündigung.

Frankfurt - Um die Konsequenzen eines höchstrichterlichen Urteils zu Kontogebühren zu umgehen, greifen einige Banken zu fragwürdigen Mitteln. So will die Sparda-Bank Baden-Württemberg Kunden, die auf Basis des Urteils Kontogebühren zurückfordern, ab Oktober ein erhöhtes Monatsentgelt berechnen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft deshalb rechtliche Schritte gegen die Sparda-Bank. Die Bank versuche, ihre Kundinnen und Kunden an der Durchsetzung ihrer Rechte zu hindern, kritisierte der Finanzexperte der Verbraucherzentrale, Niels Nauhauser.

 

Die Volksbank Freiburg drohte einem Kunden mit Kündigung seines Kontos, sofern er auf der Erstattung von Entgelten über den von der Bank gewährten Betrag hinaus beharre. Das geht aus einem unserer Zeitung vorliegenden Briefwechsel vor.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April das Verfahren, das Banken und Sparkassen seit Jahrzehnten für Preiserhöhungen und andere Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anwenden, für unwirksam erklärt. Damit können Kunden Mehrkosten, die durch Gebührenerhöhungen in der Vergangenheit entstanden sind, zurückfordern.

Wie weit die Ansprüche zurückreichen, ist umstritten

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern gelten die Ansprüche rückwirkend bis mindestens Anfang 2018. „Auf unwirksame Erhöhungen entfallende Zahlungen sind bis zurück zum 1. Januar 2018 zu erstatten“, schreibt beispielsweise die Stiftung Warentest. Das gelte auch, wenn die zugrunde liegende Gebührenerhöhung davor erfolgt sei.

Mehrere Banken verweisen dagegen auf frühere BGH-Entscheidungen, wonach ein drei Jahre lang vom Kunden nicht beanstandeter Preis nicht mehr anfechtbar sei. Sie erstatten deshalb nur Mehrkosten, die auf Gebührenerhöhungen innerhalb der vergangenen 36 Monate zurückgehen. So auch die Volksbank Freiburg. Ungewöhnlich ist aber, dass sie mindestens einem Kunden mit Kündigung drohte für den Fall, dass er auf weitergehenden Rückzahlungen bestehen sollte. Aus Sicht der Bank sei für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung „eine eindeutige Regelung über die Vereinbarung von Entgelten sowie über Rückerstattungsansprüche“ notwendig, erklärte die Bank auf Anfrage.

Üblich ist, dass Banken eine Fortführung des Kontos von einer Akzeptanz ihres Gebührenmodells für die Zukunft abhängig machen. Grundsätzlich dürfen Banken Konten kündigen, wenn ein sachgerechter Grund vorliegt.

Urteil könnte für die Zukunft höhere Kosten bringen

Dimitrios Linardatos, Privatdozent für Bankrecht an der Universität Mannheim, zweifelt vor diesem Hintergrund am Nutzen des BGH-Urteils für die Kunden. Sowohl die Neugestaltung der Vertragsbeziehungen als auch etwaige Gebührenerstattungen bescherten den Banken hohen Aufwand. „Und wer trägt am Ende die Kosten? Der Kunde“, sagte Linardatos unserer Zeitung.