Das Balkonkraftwerk ist am 19. Januar Thema im Rechtsausschuss des Bundestags. Foto: Imago/Robert Poorten

Ein Balkonkraftwerk soll nicht mehr pauschal abgelehnt werden dürfen. Doch Vermieter und Eigentümergemeinschaften können Anforderungen stellen. Eine Musterklage soll nun klären, was dabei erlaubt ist und was nicht.

Dieser Montag steht im Zeichen des Balkonkraftwerks in Deutschland. Zwar entscheidet sich heute nicht, ob Betreiber von nun an 800 Wattpeak in der Spitze produzieren dürfen (statt wie bislang 600), und auch die Steckerfrage wird nicht geklärt. Es geht aber um das, was landauf, landab inzwischen als „Recht“ aufs Steckersolargerät bezeichnet wird: Dass sich jeder solche Module kaufen kann wie einen Toaster auch. Am Nachmittag dieses 19. Januar kommt der Rechtsausschuss des Bundestags in der strittigen Angelegenheit zusammen.