Nach dem Beitritt Württembergs zur Münzkonvention 1750 spekulierten Betrüger mit der alten Währung. Herzog Carl Eugen stellte das unter harte Strafe.
Gauner entdecken immer eine Möglichkeit, sich durch Schwindel zu bereichern. So verwundert es nicht, dass sich im September 1764 der Herzog Karl (auch Carl) Eugen von Württemberg (1728-1793) mit einer strengen Verordnung an seine Vögte in den Oberämtern wandte, auch an den Oberamtmann in Leonberg. Der war Georg Christoph Griesinger (von 1763 bis 1766). „Zum Amt gehörte wohl auch, dass man die Tochter seines Vorgängers heiratete“, sagt Ina Dielmann vom Stadtarchiv Leonberger. „Griesinger war verheiratet mit Luise Dorothea Beuttel, deren Vater Maximilian Beuttel davor auch Oberamtsmann in Leonberg gewesen ist und der seinerseits Maria Dorothea Roser, die Tochter seines Amtsvorgängers Laurentius Roser geehelicht hatte.“
In dem herzoglichen Schreiben geht es um das liebe Geld, von dem der Erbauer des Stuttgarter Neuen Schlosses und Initiator der Schlösser Solitude, Monrepos, Grafeneck und Hohenheim wegen seiner verschwenderischen Hofhaltung nie genug hatte – doch als aufgeklärter Absolutist gab er auch viel für die Kultur aus. Er habe „höchstmißliebig wahrzunehmen gehabt“, dass seit der „gnädigst verfügten Geld-Devalvation (Abwertung) die so schädliche und höchstverpönte Kipper- und Wipperey in Unsern Herzoglichen Landen sehr überhand zu nehmen beginne“, lässt der Herzog seine „lieben Getreuen“ wissen. Diese Praktik aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, ist eine betrügerische Münzentwertung. Der Begriff rührt vom Wippen der Waagbalken beim Auswiegen der Münzen und dem anschließenden Kippen (Aussortieren) der schwereren Stücke. Die wurden dann unter Zugabe von Kupfer, Zinn oder Blei in geringerwertigere neue Münzen umgewandelt.
Versuche, die Währungen einander anzupassen
Mit der Geld-Devalvation ist der Beitritt Württembergs zu einer Art Währungsunion Mitte des 18. Jahrhunderts gemeint. Immer wieder haben sich wirtschaftlich und politisch nahestehende Staaten Versuche unternommen, ihre Währungen einander anzupassen. So auch im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, dem vom 10. Jahrhundert an zahlreiche europäische Länder angehörten.
Die vom Herzog angesprochene Münzkonvention begann mit dem sogenannten Zwanzigguldenfuß, den Österreich 1750 einführte. Nach diesem Münzfuß sollten zehn Taler aus einer Kölner Mark - einer aus germanischer Zeit stammenden Gewichtseinheit - geprägt werden. Diese war mit etwa 234 Gramm seit 1524, als die Esslinger Reichsmünzordnung in Kraft trat, die Gewichtsgrundlage für die Münzprägung. Der Geltungsbereich dieses Münzfußes wurde 1753 durch eine Konvention mit Bayern erweitert. Auch das Herzogtum Württemberg nahm ihn an.
Das Mehr an Silber versilbern
Doch einige Untertanen des Herzogs witterten ein einträgliches Geschäft und verlegten sich aufs „Agiotiren“ (Spekulieren). Sie wogen die noch im Umlauf befindlichen alten Münzen ab und „verschleppten die schweren außer Landes“, wo sie das Mehr an Silber sprichwörtlich versilberten. Daher verordnete Karl Friedrich, dass der Silberaufkauf und das Einwechseln der alten Münzen gegen neues Konventionsgeld nur mit Sonderpässen ausgestatteten „Silber-Lifferanten“ erlaubt sei. Wer sich sonst erdreistete „devalvirte Sorten“ zu wechseln und zu exportieren, dem drohte die Konfiskation und „willkürlich harte Bestrafung“.
Doch anscheinend hatte Carl Eugen nicht nur Probleme mit Kippern und Wippern, sondern auch mit Geldfälschern. Bei der Suche nach Illustrationsmaterial für diesen Beitrag ist der Autor in seinem Bestand auf eine Drei-Kreuzer-Münze mit dem Prägejahr 1781 gestoßen. Die ist aus Silber und auf den ersten Blick fällt es nicht auf, dass bei „Konvent“, der Buchstabe „T“ fehlt. Auch die Waage zeigt nicht 1,1 Gramm an, sondern 0,80 Gramm. Zudem steht das Wappen zu dem Schriftzug der Wertangaben auf dem Kopf. Dass der herzoglichen Münzanstalt gleich ein dreifacher Fehler unterlaufen ist, ist höchst unwahrscheinlich. Vermutlich waren da Fälscher am Werk – recht stümperhafte.
Falschmünzern droht der Scheiterhaufen
Ein kaiserliches Patent von 1759 sieht drakonische Strafen für Geldfälscher vor.
Der württembergische Herzog war nicht allein in seinem Kampf gegen die Geldfälscher, wie ein Patent von Franz I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, zeigt. In dieser Gesetzesschrift von 1759 beklagt der Ehemann der österreichischen Kaiserin Maria Theresia und seit 1740 Mitregent in den habsburgischen Erblanden, dass in dem „werthen teutschen Vatterland“ in den sowieso schweren Zeiten ein „Gebrechen“ (Verbrechen) überhandnehme. Dieses „stille und heimliche Übel“ sauge das Vermögen jeden „Innwohners des Vatterlandes“ mehr aus, als die „Wuth des Krieges“. Die meisten „Reichs-Lande“ seien überschwemmt mit einer Menge geringhaltiger Scheidemünzen und anderen Münzen. Die guten Münzsorten seien „verschlungen“, also eingeschmolzen. „Die Preise aller Sachen sind aber gesteigeret und die Commercien (der Handel) erschweret und die Münzkipp und Wipperey ist auf den höchsten Grad ihres Unfugs angestiegen.“