Radioaktiver Müll darf in Göppingen gar nicht erst angeliefert werden. Foto: Horst Rudel

Die BI Müllkonzept Göppingen befürchtet, dass radioaktive Abfälle im Müllheizkraftwerk landen könnten. Das Landratsamt dementiert entschieden.

Kreis Göppingen - Die Grundlage sind nicht Hinweise oder gar Beweise, aber offenbar Befürchtungen: Jedenfalls fordert die Bürgerinitiative Müllkonzept Göppingen (BI), dass der Landkreis „öffentlich und verbindlich erklären soll, dass im Göppinger Müllheizkraftwerk auf die Verbrennung von radioaktiven Abfällen verzichten wird“. Auslöser für das Schreiben der BI, das auch der Presse zuging, war ein Vorfall im Kreis Neu-Ulm, der dieser Tage bekannt geworden ist.

Demnach werden in der Müllverbrennungsanlage Weißenhorn seit zwei Jahren schwach radioaktive Abfälle verbrannt, die beim Abbruch des Atomkraftwerks im bayerischen Gundremmingen anfallen. Die Bevölkerung ist darüber im Vorfeld nicht informiert worden, was die BI Müllkonzept zu der Annahme bringt, dass im Kreis Göppingen ähnlich vorgegangen werden könnte. Der Blick geht dabei in Richtung Neckarwestheim (Kreis Heilbronn), wo beim Abriss von Block 1 des dortigen Kernkraftwerks ebenfalls radioaktiv belasteter Müll entsteht.

Landratsamt: Gefährliche Abfälle dürfen nicht angenommen werden

Dass ein Teil dieser Abfälle im Göppinger Müllofen landen könnte, nicht zuletzt deshalb, weil dort auch Hausmüll aus dem Kreis Heilbronn verbannt wird, schließt das Landratsamt – nach Rücksprache mit dem Betreiber EEW – derweil aus. Auf eine entsprechende Nachfrage unserer Zeitung betont die Kreisverwaltung, „dass radioaktive Abfälle, wie sie die BI Müll-Konzept beschreibt, gemäß der Abfallverzeichnisverordnung als gefährliche Abfälle klassifiziert werden“. Die thermische Abfallverwertungsanlage in Göppingen behandle aber ausschließlich ungefährliche Abfälle gemäß der Abfallverzeichnisverordnung. „Auch der Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der EEW regelt, dass die EEW sich verpflichtet, keine gefährlichen Abfälle anzunehmen“, heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung weiter. Diese Regelung bestehe seit Beginn der Vertragsbeziehungen und sei der Öffentlichkeit mehrfach vorgelegt worden. Die von der BI geforderte Offenheit und Transparenz sei damit gegeben.