Am Tatort haben Anwohner nach dem Brandanschlag Kerzen aufgestellt Foto: Eberhard Wein

In Ulm hat der Mordprozess zum Fall der verbrannten Frau aus dem Göppinger Rubensweg begonnen. Gegen die Erwartung der Schwurgerichtskammer verweigert der Angeklagte die Aussage. Vieles wird nun von den Zeugen abhängen.

Göppingen/Ulm - Dieser erste Prozesstag war von der 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm ganz frei geräumt worden für eine einzige ausführliche Befragung. Immer ist es ja die Hoffnung eines Richters, in einen Dialog mit Angeklagten treten zu können, die keinen feindlichen Verhörcharakter hat und das Verstehen erleichtert.

Der 54-jährige Mann, der am Mittwoch auf der Anklagebank des Ulmer Schwurgerichtssaals Platz genommen hat, ist an Erklärungen jedoch nicht interessiert. Seinen Anwalt Rudi Mannl lässt er knapp erklären, dass es zum Prozessbeginn keinerlei Aussage geben werde. Der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan reagiert überrascht. „Wir waren darauf vorbereitet, dass eine Einlassung kommt“, sagt er. Kein Zeuge ist sonst noch für diesen wichtigen Verhandlungstag geladen worden.

Die Staatsanwaltschaft verliest daraufhin Details einer angeblichen Mordtat, die besonders grausam ausgeführt worden sein soll. Am 26. Dezember 2013 ist es demnach zu einer endgültigen Trennung zwischen dem Angeklagten und seiner 46 Jahre alten Lebensgefährtin gekommen. Das soll der Angeklagte nicht ertragen haben. Wenige Tage später, am 3. Januar, habe der 54-Jährige die Frau in seine Gewalt gebracht und mit einem Messer bedroht. Es kam zu einer Strafanzeige bei der Polizei. Gegen den Angreifer wurde ein Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbot verhängt.

Dieses Verbot hat der Mann laut Anklageschrift jedoch ignoriert. Immer wieder habe er die Ex-Freundin angerufen und über Internet Kontakt gesucht. Der Angeklagte habe geplant, „das Opfer und sich selbst zu töten“, so die Ulmer Klagevertreterin. Am 1. Februar könnte die 46-Jährige einen Fehler begangen haben, folgt man den Ausführungen der Anklageschrift. Sie rief den wütenden Ex-Freund auf dessen Handy zurück. Bei diesem Telefonat müsse der 54-Jährige erfahren haben, dass die Frau noch am selben Abend mit Freunden ausgehen wollte.

Der Angeklagte soll dann in zwei leere Weinflaschen Benzin gefüllt und sich damit vor der Wohnung des Opfers hinter einem Baum versteckt haben. Als die Frau vor die Tür trat, soll er sie gepackt und gegen ein Auto gedrückt haben. Die Frau soll mit einer Flasche Benzin übergossen und in Brand gesteckt worden sein. Sie starb, auf der Straße liegend, einen „besonders qualvollen Tod“ so die Staatsanwältin. Der Angeklagte soll sofort die Flucht angetreten und dabei sein Handy weggeworfen haben. Drei Tage später wurde er im Raum Göppingen festgenommen.

Die Hände vor sich auf dem Tisch gefaltet, und jeden Blickkontakt vermeidend hört der 54-jährige der Verlesung zu. Nicht nur dem Gericht gegenüber hüllt er sich in Schweigen. Auch in den Polizeiakten steht dem Vernehmen nach keine Aussage. Auf Kooperation hofften bisher auch vergeblich der Pflichtverteidiger Rudi Mannl und der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Peter Winckler aus Tübingen. „Ich weiß nicht, was wirklich passiert ist“, so Mannl. Nach Angaben der Verteidigung sind Wincklers Gesprächsversuche in der Untersuchungshaft gescheitert. Es gebe deshalb keine vorläufige Einschätzung des Gutachters zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Eine psychiatrische Expertise ist damit erst gegen Ende des Prozesses zu erwarten.

Über Umwege muss das Gericht in Erfahrung bringen, wer der Mann ist, der einen ungeheuerlichen Mord begangen haben soll. 90 Zeugen sind geladen, ihren Aussagen kommt eine enorme Bedeutung zu. Auch die Nebenklägerinnen müssen weiter auf Erklärungen und Aufklärung warten. Es sind die beiden Töchter der Frau, die im Göppinger Rubensweg vor ihrer Haustür angezündet wurde.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.