Es sind drastische Eindrücke, von denen Polizisten am Landgericht im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von seiner Ex-Freundin und deren Tochter sprechen. Nicht alle im Saal halten das aus.
Allmersbach im Tal - „Sie können ruhig rausgehen. Das ist hier keine Mutprobe“, sagte der Richter des Stuttgarter Landgerichts zu den Angehörigen der Opfer. Weinend hatten zuvor die Mutter und Oma der beiden Ermordeten den Gerichtssaal verlassen, als ein Polizeibeamter den „blutüberströmten“ Tatort beschrieb.
Am siebten Verhandlungstag zum Doppelmord von Allmersbach im Tal waren Polizisten, die bei der Entdeckung der Leichen am Tatort waren, im Zeugenstand. Ein 36-Jähriger aus Mundelsheim (Kreis Ludwigsburg) soll der Anklage zufolge am 21. Juni des vorigen Jahres seine 41 Jahre alte Ex-Freundin und danach deren neunjährige Tochter ermordet haben, indem er sie erst mit einem Holzprügel erschlug und ihnen dann mit einem Küchenmesser die Kehle durchschnitt. Danach, so die Ermittlungen der Polizei, fuhr er zu seiner Noch-Ehefrau in Gaildorf (Schwäbisch Hall), offenbar mit der Absicht, auch sie zu töten. Doch es gelang ihm nicht, ins Haus der Mutter seiner beiden Kinder einzudringen. Die Tat hat der Angeklagte bereits gestanden, als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft Eifersucht an.
Kind erschlagen, während es schlief
Die Polizeibilder der Leichen wurden den Angehörigen, die in dem Fall als Nebenkläger auftreten, erspart. Das Gericht zeigte sie nicht, wie es sonst üblich ist, über einen großen Monitor an der Wand. Stattdessen versammelten sich Richter, die Schöffen und die Anwälte um Laptops zum Betrachten. Ein Ermittler der Polizei berichtete, dass er bei der getöteten Frau an den Fingern Schnittwunden entdeckte, was auf einen Abwehrkampf hindeuten würde. Der mutmaßliche Täter hatte in seiner Aussage angegeben, dass das Opfer schon nach dem Schlag mit dem Kantholz bewusstlos gewesen sei. Am Hals fanden die Ermittler mindestens zwei tiefe Schnittwunden.
Bei der Tochter wurden keine Abwehrspuren festgestellt. Das legt für die Polizei nahe, dass sie erschlagen wurde, während sie schlief. Die Auswertung der Blutspuren am Tatort bewiesen zweifelsfrei, dass zuerst die Mutter starb und dann das Kind. So hat es auch der Angeklagte in seinem Geständnis angegeben.
Eine Whatsapp-Nachricht kommt zu spät
Am Landgericht sagte auch ein Polizeibeamter aus, der das Smartphone des Angeklagten ausgewertet hatte. Er verlas vor Gericht Textnachrichten, die der Beschuldigte kurz nach der Tat gegen 1 Uhr in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni an mehrere Bekannte schickte. Darin schrieb er, dass er „Amok gelaufen“ sei. Seine Ex-Freundin und deren Tochter hätten die Gewalttat „hoffentlich nicht überlebt“. Zu den Ereignissen bei seiner Noch-Ehefrau schrieb er demnach per Smartphone: „In Gaildorf stand ich vor der Tür, habe es aber nicht geschafft, sie zu erlösen.“ In der Verhandlung vor Gericht hatte der Mann jedoch zu Protokoll gegeben, dass er nicht ins Haus eindringen wollte, sondern vor der Tür „in einem Heulkrampf“ zur Besinnung gekommen sei.
Der rekonstruierte Verlauf der Kommunikation per Whatsapp zwischen Täter und Opfer zeigte ein kleines, möglicherweise wichtiges Detail: Eine Nachricht der Ermordeten, in der sie schrieb, dass gerade ein Bekannter bei ihr sei, erreichte den Angeklagten wohl aus technischen Gründen erst, als er gegen 23.45 Uhr schon bei ihr angekommen war. So reagierte der Angeklagte überrascht, als er einen anderen Mann bei seiner Verflossenen antraf. Dadurch kam es mutmaßlich zu der von Eifersucht und Erniedrigung bestimmten Situation, die den Beschuldigten laut Anklage zum Mord veranlasste.