Die smarten Zweiräder kommen nun auch nach Böblingen Foto: imago images/Gstettenbauer

Ab dem 1. Februar sind drei Anbieter am Start. Abstellverbotszonen und Obergrenzen sollen Wildwuchs verhindern.

Böblingen - Nachdem in der Nachbarstadt Sindelfingen die Elektroroller bereits seit mehreren Monaten unterwegs sind, startet das E-Scooter-Sharing als neues Mobilitätsangebot jetzt auch in Böblingen zum 1. Februar. Anbieter sind die Unternehmen Bird, Lime und TIER. Die jeweiligen Anbieter sind für die E-Scooter verantwortlich und auch bei Beschwerden zu kontaktieren, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung.

„Gerade auf kurzen Strecken und in Verbindung mit Bus und Bahn können E-Scooter eine Alternative zum Auto darstellen und so einen Beitrag für ein klimaverträgliches Mobil-Sein leisten“, so die Stadt. Mit dem E-Scooter-Sharing erhalte das Mobilitätsangebot für die „letzte Meile“ in Böblingen weiteren Zuwachs. „So fördern wir einen nachhaltigen Mobilitätsmix und bieten mehr attraktive Möglichkeiten, in Alltag oder Freizeit klimafreundlich unterwegs zu sein“, erklärt Oberbürgermeister Stefan Belz.

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Die Ausleihe der E-Scooter erfolgt über die App des jeweiligen Anbieters. Eine Karte zeigt die Standorte der freien, ausleihbaren E-Scooter an. Die Grundgebühr beträgt bei allen Anbietern ein Euro, dann wird pro angefangener Minute abgerechnet – zwischen 0,19 und 0,25 Euro. Vor der Bezahlung muss zuerst der QR-Code auf dem jeweiligen Roller gescannt werden, um den E-Scooter zu identifizieren. Anschließend lässt sich in der App mit dem Bezahldienst PayPal oder per Kreditkarte bezahlen.

Das Fahren von E-Scootern ist auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und außerhalb von Ortschaften auf den Seitenstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, müssen E-Scooter auf der Fahrbahn fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu. Oberstes Gebot im öffentlichen Straßenraum ist stets die Verkehrssicherheit aller Teilnehmerinnen, schreibt die Stadt.

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In Sindelfingen sorgt das Angebot indes nicht nur für Freude. Regelmäßig stehen oder liegen die Roller auf Geh- oder Radwegen und werden vor allem nachts zu gefährlichen Hindernissen. Böblingen möchte diesen Auswüchsen mit einer Selbstverpflichtungserklärung der Anbieter entgegenwirken. Dies soll die Verkehrssicherheit und eine geordnete Nutzung der Roller gewährleisten. Darin wurden die Rahmenbedingungen für einen Betrieb, das jeweilige Geschäftsgebiet, Auf- und Abstellverbotszonen sowie eine E-Scooter-Obergrenze für die Innenstadt erarbeitet und festgelegt.

Zudem sollen in regelmäßigen Austauschgesprächen die Rahmenbedingungen in Böblingen sowie die Auf- und Abstellverbotszonen gegebenenfalls angepasst werden. Gemeinsames Ziel von Stadt und Anbietern ist ein stadtverträgliches E-Scooter-Sharing, heißt es abschließend. red/mis