Die Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern verbietet unangemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Regeln. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Christof Bolay, der Oberbürgermeister von Ostfildern, ist ins Visier von Impfgegnern geraten und erhält Morddrohungen. Der Grund: Er soll den Einsatz von Schusswaffen gegen Demonstranten gefordert haben. Was ist dran an der Behauptung?

Ostfildern - Der Oberbürgermeister von Ostfildern, Christof Bolay (SPD), wird derzeit in den Sozialen Netzwerken massiv von Impfgegnern angegangen. Alleine auf Bolays Facebook-Profil sind in den vergangenen Tagen mehrere hundert Kommentare mit teils üblen Beleidigungen aufgelaufen, dazu kommen unzählige weitere Kommentare bei Twitter und auf anderen Portalen. Auch Morddrohungen sind darunter.

Der Grund ist, dass Bolay am vergangenen Freitag eine Allgemeinverfügung gegen die sogenannten Corona-Spaziergänge in Ostfildern veröffentlicht hat. In der Verfügung wird die Teilnahme „an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt, die mit generellen Aufrufen zu Abendspaziergängen, Montagsspaziergängen oder Spaziergängen in Zusammenhang stehen“, an allen Wochentagen untersagt.

Ähnliche Verordnungen in anderen Städten

Andere Städte handhaben dies ähnlich, aber ein Passus in der Verfügung von Ostfildern hat nun in der impfkritischen Szene eine Welle der Empörung losgetreten. Im Text heißt es: „Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“ Die Impfgegner deuten diese Passage dergestalt, dass Ostfildern den Corona-Demonstranten unmittelbar mit dem Einsatz von Waffen drohe, auch von einem „Schießbefehl“ gegen Demonstranten ist die Rede.

Bolay und die Polizei Reutlingen widersprachen dieser Darstellung am Montag vehement. „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

OB Bolay im engen Austausch mit der Polizei

Formal und juristisch ist das Vorgehen Bolays korrekt, denn die umstrittene Formulierung in der Verfügung entspricht dem baden-württembergischen Polizeigesetz. Andere Kommunen beließen es in ihren Allgemeinverfügungen dabei, nur darauf hinzuweisen, dass „unmittelbarer Zwang“ ausgeübt werden kann. Darunter versteht man, dass die Polizei Demonstranten wegschieben, abdrängen oder auch abführen darf. In Härtefällen kann auch der Schlagstock oder Pfefferspray angewendet werden, die hier als Waffen zu verstehen sind.

Vor diesem Hintergrund verweisen Bolay und die Polizei darauf, dass man lediglich dargestellt habe, „welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“.

Bolay erklärt darüber hinaus, dass er in engem Austausch mit der Polizei stehe, wie ernst die Drohungen gegen seine Person zu nehmen sind.