Der Heimleiter kündigte ein Geständnis an. Foto: dpa

Der ehemalige Heimleiter einer Flüchtlingsunterkunft muss sich derzeit vor Gericht verantworten, weil er die Bewohner bei Fehlverhalten in ein Problemzimmer eingesperrt hatte. Er kündigte bereits sein Vorgehen vor Gericht an.

Siegen - In einem weiteren Prozess um die monatelangen Misshandlungen in einer Flüchtlingsunterkunft im nordrhein-westfälischen Burbach zeichnet sich für den damaligen Heimleiter eine Bewährungsstrafe ab. Der 38-Jährige soll laut Anklage angeordnet haben, Flüchtlinge bei Fehlverhalten in ein sogenanntes Problemzimmer zu sperren. Er trage damit die Gesamtverantwortung für die systematische Freiheitsberaubung in der Notunterkunft im Siegerland, warf ihm der Staatsanwalt am Donnerstag zum Prozessauftakt vor. Das Verfahren gegen den damaligen Heimleiter am Landgericht Siegen ist vom Hauptprozess abgetrennt.

Der gelernte Versicherungskaufmann kündigte ein umfassendes Geständnis zu den Vorfällen an. Im Gegenzug stellten Kammer und Staatsanwalt eine Verurteilung von maximal eineinhalb Jahren auf Bewährung sowie eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro in Aussicht.

In der von einem privaten Unternehmen betriebenen Notaufnahmeeinrichtung des Bundeslandes waren zwischen Dezember 2013 und September 2014 immer wieder Flüchtlinge eingesperrt, geschlagen und gequält worden. Mehr als 30 Wachleute, Betreuer und weitere Verantwortliche wurden deshalb insgesamt angeklagt. Allein im parallel laufenden Hauptverfahren sitzen noch 26 Männer und Frauen auf der Anklagebank. Erste Wachleute und Betreuer waren im Dezember zu Geldbußen und in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.