Abgestempelt? Wer Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabstufen will, der kann die Kontrollen auch gleich bleiben lassen, denn dann dürfen Sünder nicht mehr festgehalten werden. Foto: dpa

Schon jetzt verfolge die Justiz Bagatelldelikte nur noch halbherzig, meint unser Kommentator Rainer Wehaus. Da brauche es nicht auch noch einen Freifahrtschein für Schwarzfahrer.

Stuttgart - Guten Tag, die Fahrscheine bitte! Mit diesem Satz schrecken Kontrolleure in Stadt- und S-Bahnen regelmäßig die Fahrgäste auf. Ginge es nach den Linken und den Grünen, hätte dieser Satz längst seinen Schrecken verloren. Sie plädieren schon seit geraumer Zeit dafür, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Direkte Folge wäre, dass Kontrolleure widerspenstige Schwarzfahrer nicht mehr festhalten dürften, bis die Polizei kommt. Dann aber könnte man die Kontrollen auch gleich bleiben lassen.

Langer Weg in den Knast

Gleichwohl hat sich vor kurzem erstmals auch ein CDU-Justizminister den Forderungen nach Entkriminalisierung angeschlossen. Peter Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen argumentiert mit den „kostbaren Ressourcen“ der Justiz und den übervollen Haftanstalten. Letzteres suggeriert, dass jeder Schwarzfahrer in Haft muss. Dem ist aber nicht so. Nur wer das verhängte Bußgeld der Verkehrsbetriebe ignoriert (oder Wiederholungstäter ist), wird angezeigt. Und nur wer auch die dann fällige Geldstrafe nicht bezahlt, wird ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Und selbst die kann – zumindest in Baden-Württemberg – durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden. Wo also ist das Problem?

Entkriminalisierung ist oft nur Kapitulation

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) hat nun das Nötige zum Vorstoß seines Parteifreundes gesagt. Schwarzfahrern quasi einen Freifahrtschein auszustellen, ist weder gerecht noch entlastend. Es würde allenfalls die Arbeit von den Staatsanwaltschaften zu den Ordnungsämtern verlagern. Zudem wäre es das falsche Signal. Entkriminalisierung klingt immer so schick, ist aber oft nur ein anderes Wort für Kapitulation. Schon jetzt verfolgt die Justiz sogenannte Bagatelldelikte wie Ladendiebstahl oft nur noch halbherzig. Noch mehr Entkriminalisierung braucht es wirklich nicht.

rainer.wehaus@sttuttgarter-nachrichten.de