Der Freitag vor Ostern ist für gläubige Christen ein Tag der Trauer – Tanzen und laute Musik sind sogar gesetzlich verboten. In einer Disko bei Sigmaringen haben über 30 Gäste dieses Verbot missachtet.
. Über das gesetzliche Tanzverbot an Karfreitag hat sich eine Diskothek in Meßkirch bei Sigmaringen hinweggesetzt. Bei einer Überprüfung erwischten Beamte in der Nacht zum Samstag über 30 Frauen und Männer auf der Tanzfläche, teilte die Polizei mit. Der Disko-Betreiber sieht nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren entgegen.
Auch laute öffentliche Veranstaltungen sind untersagt
An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag oder dem Volkstrauertag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Hintergrund ist die Auffassung, dass Tanz und Ausgelassenheit an solchen „stillen Feiertagen“ aus Gründen der Moral, Religion oder Tradition unangemessen sind. Untersagt sind dann auch andere laute öffentliche Veranstaltungen, die über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“, etwa Sportveranstaltungen, Märkte, Pferderennen, Umzüge oder Volksfeste.