Statistisch betrachtet klafft noch eine große Lücke zwischen den Gehältern von Männern und Frauen – in der Praxis ist die Situation nicht selten eine ganze andere. Foto: dpa/Christophe Gateau

Die rechtliche Förderung gleichwertiger Vergütungen von Frauen und Männern entfaltet eine nur geringe Wirkung. Teilweise geht das Gesetz zur Entgelttransparenz sogar an den betrieblichen Realitäten vorbei, meint Matthias Schiermeyer.

Noch immer verdienen viele Frauen weniger als Männer in vergleichbarer Tätigkeit, weil sie bei der Entlohnung benachteiligt werden. Schwer belegen lässt sich jedoch, inwieweit das Entgelttransparenzgesetz bisher dazu beigetragen hat, Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Zwar nutzen mehr Beschäftigte ihren Auskunftsanspruch, doch ist der Anteil der Betriebe, in denen mindestens eine Anfrage gestellt wurde, sehr niedrig. Ebenso kann von einer Klagewelle bisher keine Rede sein. Zu gering ist der Bekanntheitsgrad des Gesetzes; zudem trauen sich einzelne Beschäftigte sehr selten, in die Offensive zu gehen.