Menschen mit Behinderungen stehen im Alltag oft vor Hürden Foto: dpa

Die der Zahl der telefonischen Beratungen der ehrenamtlichen Beauftragten für Behinderte, Ursula Marx, ist im vergangen Jahr stark gestiegen. Im Sozialausschuss diskutieren die Stadträte, ob ein Ehrenamt noch zeitgemäß ist.

Stuttgart - Die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt, Ursula Marx, spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung mehr Personal für die Belange von Behinderten einstellt. „Zusätzlichen Anforderungen, die ich zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung für absolut notwendig halte, könnte ich aus dem Ehrenamt heraus mit der jetzigen personellen Struktur – verantwortungsvoll – nicht nachkommen“, heißt es in ihrem Bericht, den sie am Montag im Sozialausschuss des Gemeinderats im Rathaus vorgestellt hat.

Zur Hauptaufgabe der seit November 2012 von der Stadt beauftragten Marx zählt die Beratung von Behinderten: Die Wege, auf denen Klienten den Kontakt aufnehmen, haben sich in den vergangenen Jahren verändert. So erfolgten im ersten Jahr ihrer Tätigkeit noch 210 persönliche Beratungen, im vergangenen Jahr waren es hingegen nur noch 70. Andererseits ist die Zahl der Anrufe deutlich gestiegen: Führte Marx im Jahr 2013 noch 260 Gespräche am Telefon, stieg die Zahl der telefonischen Beratungen vergangenes Jahr auf 385. Ihr Fazit: Der Aufwand übersteigt die angedachten zwei halben Tage in der Woche bei weitem.

Ehrenamtlich oder hauptberuflich?

Immer drängender stellt sich den Stadträten die Frage, wie es weitergeht, wenn Marx im Sommer mit ihrer Tätigkeit aufhört. Die Grundsatzfrage, die eine Neubesetzung aufwirft, diskutierte der Sozialausschuss auch am Montag wieder: Setzt die Verwaltung weiterhin auf die derzeitige Gangart und erklärt einen Ehrenamtlichen für zuständig, oder ersetzt sie diesen durch einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten?

Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) bekräftigte erneut ihre frühere Aussage: „Ich spreche mich für ein Ehrenamt aus und dafür, dass wir die hauptamtliche Assistenz aufstocken“, sagte sie im Rathaus.

Bislang unterstützt eine hauptamtliche Mitarbeiterin aus der Verwaltung die Behindertenbeauftragte. Befürworter des Modells von ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten heben hervor, dass diese unabhängiger als hauptberufliche seien, weil sie nicht in die Hierarchien und Zwänge der Verwaltung eingebunden sind.

Deutsche Städte verfahren sehr unterschiedlich in dieser Frage. Seitdem der baden-württembergische Landtag zum 1. Januar das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verabschiedet hat, sind erstmals alle 44 Stadt- und Landkreise gesetzlich verpflichtet, einen Beauftragten zu bestellen. In Mannheim beispielsweise kümmert sich ein hauptamtlicher Mitarbeiter der Verwaltung um die Belange von Behinderten.