Die Kritik zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist vielseitig. Eine davon: Sie seien Parallelwelten, in denen Menschen mit Behinderung abgekapselt werden. Stefan Wegner, Geschäftsführer der Theo-Lorch-Werkstätten, reagiert darauf.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind nicht inklusiv, beuten die Menschen aus und für die Wenigsten ist es ein Sprungbrett in ein reguläres Angestelltenverhältnis – so weit die Kritik. Stefan Wegner, Geschäftsführer der Theo-Lorch-Werkstätten, nimmt im neuesten Standort in Bönnigheim Stellung und macht gleichzeitig deutlich: „Wir stecken in einem Korsett.“
In den Theo-Lorch Werkstätten, die es im Kreis an fünf Standorten gibt, arbeiten die Beschäftigten in der Montage, Verpackung, Garten- oder Malerwerkstatt, Verwaltungs- oder Hauswirtschaftsteam. Aufträge kommen von den Werkstätten selbst, aber auch von Privatpersonen, Industriekunden und Kommunen. „Wir verstehen uns als Dienstleister“, sagt Wegner. Der Job der Theo-Lorch-Werkstätten sei es, die Arbeitsaufträge so darzustellen, dass sie von Menschen mit Einschränkung gut umgesetzt werden können.
15 Prozent der Menschen übernehmen außerhalb Garten- und Malerarbeiten
Dabei versuchen die Theo-Lorch-Werkstätten immer mehr Möglichkeiten zu schaffen. Zum einen über ein Assistenzsystem, das bislang in der Ludwigsburger Werkstatt steht, und die Mitarbeitenden mittels Lichtpfeilen anleitet. Dadurch sind auch komplexere Zusammenbauten von Geräten, beispielsweise Fräsmaschinen, möglich.
Zum anderen über ein Jobcoaching Programm. Rund 20 Prozent der Menschen mit Behinderung, die arbeiten, sind außerhalb der Theo-Lorch-Werkstätten angestellt. Beispielsweise bei Ikea in Tamm, bei der Einsortierung von Waren, bei Benseler, Hahn und Kolb oder Olymp. „Für einige ist der geschützte Bereich der Werkstätten wunderbar, andere wollen mehr“, erklärt Wegner. Sogenannte Job-Coaches würden Mitarbeitenden in den Unternehmen regelmäßig und zusätzlich nach Bedarf besuchen und weitere Arbeitgeber suchen und kontaktieren, die für eine Kooperation in Frage kommen. „Der Vorwurf, das hier sei ein Silo, ist damit also nicht korrekt“, sagt Wegner.
Lohnaufstockung kommt nicht bei Beschäftigten an
Die Bereitschaft von Unternehmen, eine solche Vereinbarung einzugehen, sei dabei tendenziell größer geworden, sagt Wegner. Anders sieht es aus, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderung in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis zu übernehmen. „Da verändert sich gar nichts.“ Das zeigt sich auch in den Zahlen: Laut Angaben des Statistischen Landesamtes von 2020 werden nur 37 Prozent der baden-württembergischen Unternehmen ihrer Pflicht gerecht, Menschen mit Behinderung anzustellen. Die Theo-Lorch-Werkstätten streben im Jahr ein bis zwei Vermittlungen in reguläre Arbeitsverhältnisse an.
Eine weitere Kritik: das Gehalt. Menschen mit Behinderung verdienen im landesweiten Durchschnitt 224 Euro in einer Werkstatt, bei den Theo-Lorch- Werkstätten sind es 220 Euro, die sich aus einem Grundbetrag, einem Arbeitsförderungsgeld und einem Steigerungsbetrag zusammensetzen. Der Grundbetrag ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Die Höhe des Entgeltes können Werkstätten über den Steigerungsbetrag erhöhen, der sich aus den erwirtschafteten Umsätzen speist. Wegner kritisiert dabei jedoch die Verrechnung: „Selbst wenn wir den Beschäftigten mehr zahlen, es kommt nicht bei den Mitarbeitenden an.“ Erhöht sich der Steigerungsbetrag, wird den Beschäftigten anteilig weniger von der Grundsicherung ausgezahlt. Stefan Wegner fordert deshalb viel mehr die Abschaffung der Verrechnung. Wenn der Wunsch nach Veränderung da sei, müssten politisch die Grundlagen dafür geschaffen werden, sagt der Geschäftsführer. Und ein weiterer Punkt lässt eine Erhöhung laut Wegner nicht zu. Die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden liegt durchschnittlich bei schätzungsweise 25 Prozent: „Wir sind nicht in der Lage so viel zu erwirtschaften, dass wir die Gehälter signifikant erhöhen können.“
Bundesarbeitsministerium will Entgelt angehen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im August 2020 eine Arbeitsgemeinschaft mit der Forschung zum Entgeltsystem beauftragt. Dabei kam das Forscherteam zu dem Schluss, dass es einen subventionierten Mindestlohn für die Beschäftigten der Werkstätten geben müsste, und das jetzige Entgelt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoße. Diese regelt das Gebot von Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Nun soll das Thema Entgelt politisch angegangen werden. Das Bundessozialministerium hat angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn für Beschäftigte von Werkstätten zu prüfen. Ein Vorhaben, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) begrüßt. „Es muss ein mindestens existenzsicherndes Einkommen für alle Werkstattbeschäftigten – auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf – geben“, sagt eine Sprecherin.
Die Kritik, die es gibt, ist Stefan Wegner bestens bekannt. Er betont den Wandel, in dem sich Werkstätten für behinderte Menschen befänden. Dass sie sich weiterentwickeln müssen, wäre allen bewusst, sagt er. „Diese Entwicklung geht klar in Richtung einer Öffnung“, sagt die BAG WfbM, „mehr Sichtbarkeit in den Nachbarschaften, mehr Tätigkeiten mit Kundenkontakt, mehr Außenarbeitsplätze, mehr Kooperationen“.
Theo-Lorch-Werkstatt Bönnigheim
Standort
Die Werkstatt in Bönnigheim wurde im Mai 2024 offiziell eingeweiht und soll den Norden des Landkreises abdecken, damit die Beschäftigten kürzere Anfahrtswege haben.
Arbeitsbereich
Die Theo-Lorch-Werkstätten haben circa 70 Kunden aus der Industrie, dem Handwerk, Handel und anderen Bereichen. Die Werkstätten kooperieren mit Insel Ludwigsburg, einem Verein, der unter anderem Wohnmöglichkeiten anbietet. Außerdem werden den Beschäftigten nach einer zweijährigen Ausbildungsphase im Berufsbildungsbereich Schulungen und Kurse an allen Standorten angeboten.