In Café und Restaurant könnten im neuen Jahr die Preise steigen. Foto: dpa/Tobias Hase

Die Ampelkoalition setzt mit der Heraufsetzung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie ein erstes Signal ihres Sparwillens. Der Weckruf des Bundesverfassungsgerichts zeitigt erste Wirkung, meint Matthias Schiermeyer.

Die Unionsfraktion im Bundestag sollte sich nicht allzu sehr an ihrem juristischen Erfolg von Karlsruhe berauschen. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Bundesregierung ein 60-Milliarden-Euro-Loch im Haushalt beschert, dürfte auch negative Auswirkungen für die klassische Wählerklientel von CDU/CSU haben – für die Wirte und Restaurantbetreiber zum Beispiel sowie für deren Gäste, die gerne auswärts essen und künftig drauflegen müssen.

 

Dass die Ampel den Mehrwertsteuersatz auf Speisen zum Jahresbeginn wieder auf 19 Prozent anhebt, ist durchaus nachvollziehbar. Trotz des erhöhten Sparzwangs eine ohnehin schon umstrittene Subvention beizubehalten hätte ein massives Verständnisproblem nach sich gezogen. Somit hat sich das monatelange Trommeln der Branche für eine Beibehaltung des reduzierten Satzes von sieben Prozent nicht gelohnt, weshalb sie nun Gift und Galle spuckt. Zu sehr hatte man sich an die staatliche Stütze gewöhnt.

Existenzen und Arbeitsplätze auf dem Spiel

Dabei ist die Coronapandemie, die die Gastronomie zum Nichtstun verdammt hatte und die Maßnahme begründete, lange vorbei – und unter den hohen Energiekosten leiden auch alle weiteren Betriebe. Warum soll man da, ordnungspolitisch betrachtet, einer Branche dauerhaft stärker unter die Arme greifen als vielen anderen?

Es mag sein, dass nun im Hotel- und Gastgewerbe Existenzen und Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen – schon deswegen, weil die Ampelentscheidung entmutigen statt zum Weitermachen motivieren könnte. Manchem Gastwirt, der ohnehin mit dem Gedanken gespielt hat aufzuhören, könnte sie den letzten Anstoß geben. Ob es aber wirklich so desaströs kommt, wie es die Branche in ihrem Daueralarmmodus nun darstellt, das sei dahingestellt.

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist eine Zäsur

Für die Politik ist das Urteil des Verfassungsgerichts tatsächlich ein Weckruf, dass der Staat mit den hohen Steuereinnahmen besser auskommen muss, anstatt sich die gigantischen Schulden schön zu tricksen. Dies ist auch eine Frage der Prioritätensetzung bei den Ausgaben. Was wie eine Binse klingt, ist nun besonders zu beherzigen: Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen, da hat die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer sicher recht. Der Karlsruher Zeitenwendemoment bietet die Chance, Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen, die bestimmten Gruppen sehr lieb geworden sind, ohne dass sie sich noch gut begründen lassen.

Dazu gehört zum Beispiel auch das sozial ungerechte und ökologisch sehr fragwürdige Dienstwagenprivileg, also die Abschaffung der Steuervorteile für Firmenwagen. Umweltschädliche Subventionen wie auch die steuerliche Ungleichbehandlung von Benzin und Diesel zu streichen wäre jetzt das Gebot der Stunde. Viele Milliarden Euro ließen sich dadurch sparen, um Geld für den Klimaschutz freizuschaufeln.

Angst vor der eigenen Klientel

Solche Vorstöße sind unpopulär, auch Union und FDP dürften sie als untragbar empfinden. Sparappelle stoßen stets an Grenzen, wenn sie die eigene Klientel – hier die Wirtschafts- und Autolobby – betreffen. Das gilt aber auch für SPD und Grüne, die den Wählerunmut fürchten, sollte es zu Einschnitten in sozialen Bereichen kommen.

Die Pandemie und die Energiekrise haben den Hunger nach staatlicher Hilfe noch einmal enorm gestärkt – und die Bundesregierungen haben meist geliefert. Das geht jetzt nicht mehr. Man ahnt, dass die zu erwartenden Konflikte über konkrete Sparmaßnahmen die Ampelkoalition zerreißen könnten, zumal es die FDP quasi zur Parteiräson erklärt hat, die Steuern nicht zu erhöhen. Karlsruhe immerhin bietet eine Hilfestellung, sich mit stichhaltigen Argumenten in den Clinch zu begeben. Schon dafür sollte man den Verfassungsrichtern dankbar sein.