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Bei der öffentlichen Ordnung ist ein „Defizit“ entstanden, warnt Bürgermeister Martin Schairer (CDU). Er will „deutlich machen, was sich in Stuttgart gehört und was nicht“.

Stuttgart - Bei der öffentlichen Ordnung ist ein „Defizit“ entstanden, warnt Bürgermeister Martin Schairer (CDU). Er nimmt das Amüsierpublikum in der City ins Visier, oder rabiate Radfahrer. Der 59-Jährige will wieder „deutlich machen, was sich in Stuttgart gehört und was nicht“.


Herr Schairer, Sie haben vor zwei Monaten gefordert, dass Städte in Baden-Württemberg ein befristetes Verbot von Alkoholkonsum auf Straßen und Plätzen aussprechen dürfen. Wie ist der Stand der Dinge?
Im Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Baden-Württemberg, das derzeit in der Anhörung ist, steht davon nichts. Das ist schade, und das bedaure ich – wie alle Mitglieder des Städtetags – ausdrücklich.

Das Polizeigesetz soll 2012 verabschiedet werden. Ist das letzte Wort schon gesprochen?
Nicht ganz. Ich hoffe, dass im Rahmen der Gesetzesberatungen noch Bewegung in die Sache kommt. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof das Alkoholkonsumverbot der Stadt Freiburg 2009 für unwirksam erklärt hat, sind die rechtlichen Voraussetzungen allerdings schwierig.

Warum braucht Stuttgart ein solches Alkoholkonsumverbot?
Wir haben in Stuttgart diverse Brennpunkte der sogenannten Eventszene wie die Theodor-Heuss-Straße, den Berliner Platz oder das zurzeit sehr in Mitleidenschaft gezogene Hospitalviertel. Wenn dort an Wochenenden Heerscharen von Kneipen, Club- und Partygängern mit dem Auto oder zu Fuß ihre Schleifen drehen, viel oder zu viel Alkohol trinken, Lärm machen, Müll hinterlassen und in Einzelfällen auch aggressiv und gewalttätig werden – dann wäre es gut, wenn wir als Stadt mit einem solchen Verbot ein Zeichen setzen könnten. Das wäre Generalprävention im besten Sinne.

Sie können bereits heute eingreifen . . .
Ja, aber nur mit dem Mittel des Platzverweises. Das heißt: nur im Einzelfall, mit hohem Zeit- und Personalaufwand und hohen Konfliktpotenzialen. Wir benötigen aber ein Mittel, das unterhalb der Schwelle von Straftat und schwerer Ordnungswidrigkeit, auch im Interesse des Jugendschutzes, greift.

Zurzeit findet das Weindorf statt; in wenigen Wochen beginnt das Volksfest. Zwei Feste, zu denen die Stadt Hunderttausende Gäste erwartet und bei denen Alkohol eine zentrale Rolle spielt. Und gleich nebenan wollen Sie den Stoff verbieten. Ist das nicht unglaubwürdig?
Alkoholkonsum gehört zu unserer Gesellschaft, er ist sozialadäquat. Außerdem darf ein Erwachsener überall in der Öffentlichkeit Alkohol bei sich führen und trinken. Das leitet sich aus dem Grundgesetz ab, Stichwort Freizügigkeit. Wer da reglementierend einschreiten will, muss wirklich gute Gründe haben. Beim Weindorf oder Volksfest ist es für die Stadt leichter; hier kann sie als Genehmigungs- und Jugendschutzbehörde Grenzen ziehen. Trotzdem ist der gesellschaftliche Umgang mit Alkohol teilweise widersprüchlich.

Wer sollte das Verbot kontrollieren und durchsetzen?
In erster Linie die Polizei.