Der Spielwarenhersteller Schleich aus Schwäbisch Gmünd pocht auf sein Markenrecht. Er hat die Pfälzerin Monika Schleich verklagt, die seit Jahren Teddys bastelt und sie Schleichbären nennt.

Stuttgart - Der Spielwarenhersteller Schleich aus Schwäbisch Gmünd pocht auf sein Markenrecht. Er hat die Pfälzerin Monika Schleich verklagt, die seit Jahren Teddys bastelt und sie Schleichbären nennt. Der Bärenkampf in Sachen Markenrecht landete nun vor dem Stuttgarter Kadi.

Die Entscheidung, ob Künstlerteddys den Namen "Schleichbären" tragen dürfen, ist jetzt auf März vertagt. Bis dahin will Monika Schleich, eine Hobby-Teddy-Herstellerin aus Venningen (Rheinland-Pfalz), versuchen, sich mit dem gleichnamigen Spielzeughersteller zu einigen. Die 50-Jährige näht seit neun Jahren Teddys, nennt sie Schleichbären und macht mit den Stofftieren auch jährlich rund 500 Euro Gewinn. Ihre Schwiegermutter strickt die passende Kleidung, Sohn Ralf entwarf für sie die Homepage, und Ehemann Franz meldete 2003 für sie die Bären-Werkstatt als Gewerbe an, berichtet der "Spiegel". Wie viele Stofftiere sie in den Jahren gefertigt hat, weiß sie gar nicht. Erst als die ganze Wohnung voller Bären war, habe sie angefangen, die ersten Exemplare zu verkaufen.

Die Familie hat nicht schlecht gestaunt, als im Sommer 2009 der Spielwarenhersteller Schleich auf sie zukam, sie solle es unterlassen, mit dem Namen "die Schleichbären" für ihre Teddys zu werben, und mit dem Gang vor Gericht gedroht hat. Monika Schleich lehnte ab, und so kam es am Donnerstag zur Verhandlung.

Vor dem Stuttgarter Landgericht erklärten die Anwälte des Unternehmens, dass der Begriff "Schleichbären" eine Verwechslung mit den Plastiktieren des Schwäbisch Gmünder Herstellers ermögliche. "So wie es in der Vergangenheit war, können Sie die Bären nicht mehr nennen", sagte Richter Bernd Rzymann. Beim Namen "Schleichbären" würden zuerst die bekannten Plastiktiere in den Sinn kommen. Die Beklagte entgegnete, dass die Künstlerbären nicht mit einem Massenprodukt vergleichbar seien. Sie stelle pro Woche nur einen Bären her, den sie ausschließlich persönlich auf Messen oder im Internet verkaufe. Am Namen "Schleichbären" möchte sie festhalten: "Nächstes Jahr habe ich Zehn-Jahr-Jubiläum, bis jetzt hat mich noch niemand verwechselt. Noch nie", sagte sie.

Die Firma konterte: Mit den Schleich-Spielwaren seien Sicherheitsvorstellungen verbunden, die Monika Schleich eventuell nicht halten könne, so Rechtsanwalt Julian Eberhardt. Der Hersteller verlange keinen Schadenersatz und biete an, die Prozesskosten zu zahlen. Sie solle nur auf den Namen "Schleichbären" verzichten. Der Richter in Stuttgart deutete für den 12. März ein Urteil zugunsten des Spielzeugherstellers an.

Die Schleich GmbH wurde 1935 gegründet und wurde ab den 50er Jahren durch die Produktion von Comicfiguren bekannt - allen voran die Schlümpfe, Biene Maja, Snoopy oder auch die Muppet-Show-Familie. Heutzutage zählen vor allem realitätsnahe Tierplastiken zum Angebot des schwäbischen Mittelständlers, aber auch Ritter, Indianer und Elfen. Schleich hat nach eigenen Angaben in Deutschland rund 250 Mitarbeiter und produziert gut die Hälfte seines Spielzeugs in China. Weitere Fabriken stehen in Deutschland und Portugal. Die Firma befindet sich mehrheitlich im Besitz des europäischen Private-Equity-Investors HgCapital. Weitere Gesellschafter sind die beiden Geschäftsführer des Unternehmens.

Laut "Spiegel" ist die Angelegenheit für die Firma Schleich von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Der Gegenstandswert wurde auf die in derartigen Verfahren üblichen 250.000 Euro bemessen. Da es sich laut Klageschrift um die "Kern- und Dachmarke" Schleich GmbH handle, sei das Unternehmen dringend darauf angewiesen, dass die Marke nicht verwässert werde.