Mindestens vier Jahre lang lebte ein mutmaßlicher Mafia-Mörder offen in Bad Urach: mit Bildern bei Facebook, Arbeit in einer Firma und Haftbefehl. Ermittler fordern deshalb ein schärferes Strafrecht.
Vier Jahre lebte ein mutmaßlicher Mafiamörder in Bad Urach bei Reutlingen - bis ihn das Spezialeinsatzkommando (SEK) Ende August festnahm. Der Mann soll vor 23 Jahren im süditalienischen Strongoli einen Mafiaboss erschossen haben. Deshalb wurde er von der italienischen Polizei gesucht. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits wenige Monate nach der Tat einen nationalen Haftbefehl erlassen. Später auch einen europäischen.
Trotzdem lebte der Beschuldigte für die deutschen Sicherheitsbehörden mindestens vier Jahre unerkannt in Bad Urach, wie das Landeskriminalamt weiß. Unentdeckt, obwohl er selbst, aber auch seine Söhne ihr Leben in den sozialen Medien teils rege ausbreiteten. Zuletzt postete der mutmaßliche Mörder zwei Wochen vor seiner Festnahme ein Video aus dem verregneten Bad Urach. Aufgefallen war der 59-Jährige, weil er sich offenbar kinderpornografische Fotos aus dem Internet besorgte. Eine amerikanische Hilfsorganisation, das „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC), hatte dies entdeckt und über die US-Strafverfolgungsbehörden nach Deutschland gemeldet.
Wie Al Capone über etwas anderes gestolpert
„Das erinnert an Al Capone in den 30er Jahren in den USA“, sagt ein Ermittler: Der Multimillionär und Mafiaboss war nach einem Missverständnis mit seinem Steueranwalt über eine fehlerhafte Steuererklärung gestolpert; nicht über seine zahllosen Verbrechen von Mord über Zuhälterei und Schutzgelderpressung bis zum illegalen Alkoholhandel. Offiziell war Capone Antiquitätenhändler.
Der in Bad Urach verhaftete Luigi L. führte ein seriöses Leben: Eisessen in der Innenstadt, tägliche Arbeit bei einer Firma, offizielle Meldeadresse. Es stellt sich die Frage, warum bei der Anmeldung seines Wohnsitzes oder der Vergabe einer Steuernummer nicht aufgefallen ist, dass L. mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde. Zwar gibt es in Baden-Württemberg ein so genanntes Haftbefehlsmanagement. Das berücksichtigt aber nur deutsche Haftbefehle - wenn die Kommunen und Finanzämter überhaupt Mitarbeiter für diese Aufgabe vorsehen.
Mafiosi leben gerne in Deutschland – besonders in Baden-Württemberg
Führende italienische Staatsanwälte wie der Mafia-Jäger Nicola Grattieri kritisieren, dass Deutschland - und auch Baden-Württemberg - nicht auf die Verfolgung von Mafiosi eingestellt seien: „Das Problem in Deutschland - wie auch in anderen europäischen Ländern - ist, dass sie von der Gesetzgebung her nicht darauf ausgerichtet sind. Es gibt in Deutschland keinen Straftatbestand ‚Bildung einer mafiösen kriminellen Vereinigung‘. Das liegt daran, dass man glaubt, die Mafia gäbe es in Deutschland nicht“. Er kritisiert, dass „die deutsche Politik in der Präsenz der Mafia kein Problem sieht“. Allein die kalabrische `Ndrangheta sei mit Dutzenden von Zellen und Hunderten von Mitgliedern in Deutschland aktiv - mit einem Schwerpunkt in Baden-Württemberg.
Die deutsche Justiz rückt Mafiosi mit dem Absatz 4 des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches zu Leibe, den sie mit dem 129 b verbindet. Damit können Richter Mafia-Mitglieder in schweren Fällen zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verurteilen. Aber: In Deutschland müssen Staatsanwälte einem Mafioso konkrete Taten nachweisen, die ihn zum Mitglied eines Mafiaclans machen. Schwierig bei einer Organisation, die keine Mitgliedsausweise ausstellt. Vor diesem Hintergrund gibt es in Deutschland nur wenige Verurteilungen nach § 129.
2017: Acht Inhaftierungen in Deutschland, 7106 In Italien
In Italien gibt es den Paragrafen 416bis, mit dem Mitglieder einer mafiaähnlichen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und 15 Jahren verurteilt werden können, Anführer zu Freiheitsstrafen zwischen zwölf und 18 Jahren; gilt die Vereinigung als bewaffnet, zu Freiheitsstrafen zwischen zwölf und 26 Jahren. Die Mitgliedschaft gilt als erwiesen, wenn drei oder mehr Personen „die einschüchternde Macht der Bindung an die Vereinigung und die daraus resultierende Unterwerfungs- und Schweigepflicht zur Begehung von Straftaten ausnutzen“. Unter bestimmten Voraussetzungen können die verhängten Strafen noch einmal um ein Drittel erhöht werden. Einzelne Taten wie Zuhälterei oder Mord müssen in Italien nicht nachgewiesen werden.
Während im Jahr 2017 acht Beschuldigte wegen des Paragrafen 129 inhaftiert wurden, waren es in Italien im gleichen Zeitraum 7.106. Zudem, so Ermittler, ist der Paragraf 129 in Deutschland ein sogenanntes Vergehen, also eine Straftat, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird. Verbrechen werden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. „Seit 2017 ist Wohnungseinbruchdiebstahl in Deutschland ein Verbrechen. Ein Junkie, der in eine Wohnung einbricht und 100 Euro klaut, kann härter bestraft werden als ein Mafiosi“, kritisieren Ermittler.
Keine gute deutsche Regelung für Kronzeugen in der Mafia
Und führen ein weiteres Argument ins Feld: Weil die Haftstrafe für einen Mafioso in Deutschland mit maximal fünf Jahren gering ist, sei auch der Anreiz für mögliche Kronzeugen gering. „Die wissen: Dir drohen maximal zwei Drittel von fünf Jahren, dann bist du draußen. In Italien sieht das anders aus, da gehst du für 15 bis 26 Jahre rein.“
In Baden-Württemberg sehen viele Ermittler gerade nach Bad Urach die Politik am Zug: „Das Haftbefehlsmanagement muss ebenso überarbeitet werden wie der Paragraf 129 des Strafgesetzbuches: Mitgliedschaft in der Mafia muss ein Verbrechen werden.“