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Durch die Unaufmerksamkeit eines Lastwagenfahrers ist am Morgen des 20. Septembers2013 auf der A 8 nahe Kirchheim ein Ehepaar aus dem Kreis Göppingen tödlich verletzt worden. Der 42-Jährige ist nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Kirchheim - Durch die Unaufmerksamkeit eines Lkw-Fahrers ist am Morgen des 20. September 2013 auf der A 8 nahe Kirchheim/Teck ein Ehepaar aus dem Kreis Göppingen tödlich verletzt worden. Der Kraftfahrer hatte vor einer Baustelle zu spät gebremst und das Auto der 45-jährigen Frau und ihres 49 Jahre alten Mannes unter den Auflieger eines vor ihnen fahrenden Sattelzugs geschoben – sie waren auf der Stelle tot. Der 42-Jährige ist am Donnerstag vom Amtsgericht Kirchheim wegen fahrlässiger Tötung zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Es waren nur wenige Sekunden gegen 5.50 Uhr, in denen zwei Menschenleben ausgelöscht wurden. Die 17-jährige Tochter hat ihre Eltern verloren, Angehörige und Freunde zwei geliebte Menschen. Viele von ihnen sitzen als Zuhörer im Saal, die Stimmung ist bedrückt, nicht feindselig. Denn auch im Leben des Mannes auf der Anklagebank ist nichts mehr so, wie es einmal war. Der Ehemann und Vater dreier Kinder ist seit dem Unfall traumatisiert und auf die Hilfe einer Psychologin angewiesen. Er kann sich nur noch an die Bremslichter erinnern, „das ist alles, was ich weiß“. Als er seinen 40-Tonner voll abbremst, ist es zu spät. Mit rund 65 Stundenkilometern prallt er auf den nur etwa 19 Stundenkilometer langsamen Opel des Ehepaars und katapultiert diesen auf den Lkw davor. Sie hatten den stockenden Verkehr rechtzeitig bemerkt, der 42-Jährige nicht. „Eine Erklärung dafür habe ich nicht“, sagt er und kämpft gegen die Tränen an.

„Warum Sie nicht früher reagiert haben, werden wir nie herausfinden“, sagt die Vorsitzende Richterin Franziska Hermle-Buchele. Sein Lkw war technisch einwandfrei, er hatte keinen Alkohol getrunken, seine Ruhezeiten eingehalten, und er war nicht abgelenkt, wie die Polizei ermittelt hat. Die Baustelle war vorbildlich gesichert. „Da bleibt nur noch der Faktor Mensch“, sagt die Richterin. Er habe „große Schuld“ auf sich geladen. Denn er hätte den Unfall vermeiden können, wenn er die zum Fahren eines 40-Tonners erforderliche erhöhte Aufmerksamkeit hätte walten lassen. Aber eine gerechte Strafe dafür könne es nicht geben, „sie kann die geliebten Menschen nicht zurückbringen“. Angemessen sei die Bewährungsstrafe und die Zahlung eines „symbolischen“ Schmerzensgelds von 2500 Euro an die Tochter.