Wollte seine Immobilie gerne an die Stadt vermieten, damit Geflüchtete dort einziehen können: Fabian Bross vor seinem Haus im Stuttgarter Norden. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Die Stadt sucht wieder dringend nach Unterkünften für Flüchtlinge. Mit potenziellen privaten Vermietern hat sie es sich aber verscherzt, weil in manch eine von der Stadt für Flüchtlinge gemietete Immobilie nie jemand einzog. Hat sich die Lage gebessert?

Diese Geschichte klingt ein bisschen wie ein Schwank, nicht wie eine wahre Begebenheit. Das ist sie aber leider. Und sie entpuppt sich mehr noch als Drama oder Trauerspiel.

 

Es geht in dieser Geschichte, die hier nur in der Kurzfassung wiedergegeben wird, um einen Mann namens Fabian Bross, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Linguistik an der Uni Stuttgart arbeitet – und der ein kleines Häuschen mit viereinhalb Zimmern sowie mit einem kleinen Garten und einer Terrasse im Stuttgarter Norden besitzt. Bross möchte dieses Haus, das 2022 zufällig gerade leer steht, an die Stadt vermieten – als Unterkunft für Geflüchtete. Nach etlichem Hin und Her kommt es am 26. April 2022 zur Unterzeichnung des Mietvertrags, der vom 1. Mai 2022 an ein Jahr lang gilt. Von da an fließt das Mietgeld von 1100 Euro monatlich auf Bross’ Konto. So weit, so gut.

Doch dann erst fällt der Stadt auf, das Bross eigentlich einen Fehlerstrom-Schutzschalter einbauen müsste, also eine Schutzvorrichtung, die bei Fehlerströmen von selbst den Stromkreis abschaltet. Wenn dies nicht möglich sei, seien zumindest Schutzsteckdosen im Bad anzubringen. Er veranlasst letzteres in Absprache mit einem Elektriker. Doch danach muss er mehrfach auf eine Schlüsselübergabe drängen, die dann letztlich erst Monate später mit einem Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes stattfindet. Insgesamt hat er über den ganzen Zeitraum hinweg Kontakt zu insgesamt elf Mitarbeitern sowohl des Sozial- als auch des Liegenschaftsamts.

Doch auch nach der Schlüsselübergabe ziehen keine Geflüchteten ein, während das Mietgeld jedoch fleißig weiter überwiesen wird. Bross beschwert sich bei verschiedenen Stellen über den Leerstand. Auch das vergebens. Der Herbst kommt und geht, im Winter bleibt im Haus aufgrund der fehlenden Bewohner die Heizung aus – und das Haus bleibt leer.

Weiß die linke Hand, was die rechte macht?

Am 16. Januar 2023 bekommt Bross dann einen Brief vom Liegenschaftsamt, welcher der Redaktion vorliegt. „Sehr geehrter Herr Bross“, heißt es darin: „wir nehmen hiermit Bezug auf den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag vom 26. April 2022. Vereinbart wurde eine Nutzungsdauer bis 1. Mai 2023 für die von Ihnen zur Verfügung gestellten Wohnung. Aufgrund der immer noch angespannten Situation sind wir weiter händeringend auf der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Daher möchten wir in Erfahrung bringen, ob die Möglichkeit besteht, den Mietvertrag (...) nochmals zu verlängern. Oder ob eine direkte Vermietung an die jetzigen Bewohner, mit Unterstützung durch das Sozialamt, denkbar wäre.“

„Insgesamt scheinen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Liegenschaftsamtes und Sozialamts nicht untereinander zu kommunizieren“, sagt Bross. Ihm erschien der Prozess der Vermietung als „ein einziges Chaos und vollkommen unprofessionell gestaltet“. Vor allem aber ärgert ihn, „welche Konsequenzen dies für Geflüchtete hat, die dringend auf Wohnraum angewiesen sind“.

„Mittlerweile kann ich mir nicht mehr vorstellen, dass es sich dabei um einen Einzelfall handelt“, sagt Bross. Er hat Recht: Im vergangenen Jahr standen von 124 angemieteten Wohnungen 46 leer. Warum? „Wohnungen können oft nicht bezogen werden, weil gesetzlichen Auflagen nicht eingehalten werden. Die Mängel sind manchmal leicht zu beheben, manchmal schwerwiegend. Die Vielfalt erstreckt sich von offenen oder defekten Steckdosen über offene stromführende Kabelenden bis hin zu defekten oder fehlenden Wasserzu- und abläufen“, heißt es auf Anfrage vonseiten der Pressestelle der Stadt.

Es gibt eine Liste der Mindeststandards bei der Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge. Dazu zählt etwa, dass die Verkehrssicherheit im Haus gewährt sein muss, und die Wohnungen die baurechtlichen Anforderungen erfüllen müssen. Aber auch, dass die Rollläden in denZimmern funktionieren müssen.

Ämter sind überlastet

Ein weiterer Grund für die Leerstände sei die Überlastung der Ämter. „Die Anmietung erfolgt in Absprache von Liegenschafts- und Sozialamt. Die beteiligten Stellen sind im Krisenmodus und unter hohem Erfolgsdruck“, heißt es vonseiten der Pressestelle. „Wir versuchen, eine humanitäre und gesetzliche Pflichtaufgabe zu bewältigen. Da kann es nicht ausgeschlossen werden, dass dabei einzelne Prüfkriterien und sonst übliche zeitintensive Abstimmungen vernachlässigt werden.“

Im Krisenmodus sei man auch bezüglich des Personals: „Die Aufgabe bewältigen wir mit Bordmitteln, zahlreiche Stellen sind nicht besetzt, Mitarbeitende fallen aus, sei es durch Krankheit oder Überlastung. Es gibt regelmäßige ressortübergreifende Treffen, die die Herausforderungen managen. Diese Absprachen helfen, viele Probleme im Alltag zu meistern, leider nicht alle.“

Anzahl der Angebote geht deutlich zurück

Nach Kritik am Leerstand bei der Stadt kündigte diese an, einiges in dem Prozess der Anmietung ändern zu wollen, etwa nur noch Mietverträge über drei Jahre oder unbefristet abzuschließen. Was hat sich sonst noch geändert? „Die Verwaltung hat sich intensiv mit der Verbesserung der Anmietung von Einzelwohnraum für die Flüchtlingsunterbringung befasst. So wurden Mitarbeitende eingestellt, Prozesse analysiert, weitergehende Checklisten erarbeitet und eine Datenbank programmiert, um den Prozessablauf vom ersten Angebot bis zur Belegung einer Wohnung zu beschleunigen“, lässt die Stadt verlauten. Auch habe man die Personalanzahl reduziert, die an einem Vermietungsprozess beteiligt ist: „In der Regel ist es eine Person, die das Angebot abarbeitet. Diese hat aber auch den Rat anderer Stellen einzuholen.“

Verbessert hat sich aber vor allem die Zahl der von der Stadt angemieteten, aber leer stehenden Gebäude: Derzeit (Stand 24. November) „sind durch die Stadt 141 Wohnungen für die Flüchtlingsunterbringung angemietet. Davon sind 111 Objekte belegt. Von den 30 Objekten, die nicht belegt sind, befinden sich 23 Objekte in Erstausstattung, weil sie neu angemietet wurden. Die restlichen sieben Objekte weisen bauliche Mängel auf, die noch behoben werden müssen“, heißt es vonseiten der Stadt.

Bross verlängert Mietvertrag nicht

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Es gehen über die eingerichtete städtische Internetseite zwar weiterhin fortlaufend Angebote zur Anmietung von Wohnraum ein, doch die aktuelle Anzahl sei mit maximal fünf Angeboten pro Woche überschaubar und nicht mit der Angebotswelle im Frühjahr 2022 vergleichbar – und das, obwohl sich in Stuttgart dreimal so viele Geflüchtete finden wie vor gut einem Jahr.

Bross ist der Stadt als Vermieter verloren gegangen. Er hat den Mietvertrag mit der Stadt 2023 nicht verlängert. „Mein Gerechtigkeitsempfinden ist massiv gestört“, sagt Bross. „Die Mieten in der Stadt sind extrem hoch, viele Menschen suchen verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum, Geflüchtete finden keine Bleibe, und die Stadt sorgt noch für zusätzlichen Leerstand – wo ich mich als Immobilienbesitzer in der sozialen Verantwortung sehe, günstigen Wohnraum zu vermieten.“

Er vermietet sein kleines Haus nun – wie er es zuvor schon meist tat – an eine Wohngemeinschaft – und nimmt von dieser 100 Euro weniger Miete, als die Stadt ihm zahlte. Diese muss sich nämlich an den Mietspiegel halten, ob der Vermieter dies nun will oder nicht. „In der Zeit, in der die Stadt das Haus leer stehen ließ, wurde der Wohnraum auch den Studierenden entzogen“, sagt Bross. Nicht nur der Teil der Geschichte war für ihn ein Trauerspiel.

Info

Mindeststandards bei der Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge
Die Verkehrssicherheit im Haus muss nachweislich gewährt sein. Die Wohnungen müssen nachweislich die baurechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Heizung sowie die Warmwasserversorgung muss gewährleistet sein. In der Wohnung muss ein Fernseher-; Telefon und Internetanschluss vorhanden sein. In der Wohnung muss mindestens eine Dusche und/oder Badewanne vorhanden sein. In der Küche sollen ein Starkstromanschluss, ein Spülanschluss (Wasseranschluss) vorhanden sein sowie ausreichend Platz für Arbeitsfläche und für Schränke. Die Rollläden in den Zimmern müssen funktionieren. Die Wohnung wird vom Sozialamt ausgestattet. Rauchmelder in allen Schlafräumen und in den Fluchtbereichen sind erforderlich. Linoleumböden in den Wohnungen sind von Vorteil. Wände, die sehr dreckig oder alt aussehen, sollten vor Einzug gestrichen bzw. tapeziert werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart orientiert sich bei Anmietverhältnissen an dem örtlichen Mietspiegel.