Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 29-jährigen Gewalttäter aus Backnang überraschend milde zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis – und droht ihm mit Sicherungsverwahrung.
Mit deutlichen Worten sparte der Richter bei der Urteilsbegründung nicht: „Sie müssen Ihr Leben jetzt schnell in den Griff kriegen. Sie haben schon zu viele Chancen verstreichen lassen“, sagte Reiner Skujat zum 29-jährigen Angeklagten, der mehr als acht Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hat. Viel könne er sich nicht mehr erlauben, sonst müssten Gerichte bei ihren Entscheidungen etwa über eine Sicherungsverwahrung nachdenken.
Die 7. Große Strafkammer verhängte eine laut Rainer Skujat „moderate Strafe“ von zwei Jahren und sieben Monaten für fünf Straftaten aus den Jahren 2019 und 2020. Davon gelten wegen überlanger Verfahrensdauer zwei Monate als bereits verbüßt. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Gunnar Stuhlmann hatte eine „bewährungsfähige Strafe“ als angemessen erachtet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einer Nacht im Oktober 2019 in stark alkoholisiertem Zustand in der Wohnung seiner Ex-Freundin in Winnenden zunächst einen Rivalen aus Eifersucht am Hals gepackt und mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Das Opfer erlitt dabei massive Prellungen. Anschließend drückte er eine brennende Zigarette auf dem nackten Rücken seiner Freundin aus.
Ein „Showdown“ mit Kantholz
Als erwiesen sah die Strafkammer auch an, dass der 29-Jährige im Juli 2019 rund 100 Gramm Marihuana in seiner Wohnung hatte, in zwei Portionen zu je 50 Gramm verpackt. Ebenso überzeugt zeigte sich das Gericht, dass der Backnanger Ende Oktober 2019 als aggressiver Anführer eines mit Baseballschläger, Teleskopschlagstock und einem Messer bewaffneten Trios in ein Haus in der Friedrichstraße in Backnang eingedrungen war, um Schulden einzutreiben. Sie entwendeten einen Tresor mit 200 Euro Inhalt.
Schließlich hat der 29-Jährige nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2020 mit zwei Komplizen versucht, Schulden aus Rauschgiftgeschäften einzutreiben. Das Trio habe in Backnang einen Mann verfolgt und mehrfach auf ihn eingetreten. Auch kam eine zerbrochene Glasflasche zum Einsatz.
Sechs Wochen später sei es in Winnenden laut Skujat zum „Showdown“ mit einem Kontrahenten gekommen. Der sei mit einem geöffneten Klappmesser und einer Eisenstange erschienen. Diese kamen jedoch nicht zum Einsatz, da der Backnanger seinen Gegner überrumpelte und ihm mit einem Kantholz ins Gesicht schlug. Mehrfach trat er ihn auch, als er am Boden lag.
Verurteilt wurde der Backnanger wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung, Wohnungseinbruchs und wegen des Handels mit Betäubungsmitteln. Fallen gelassen wurden die ursprünglichen Anklagepunkte Raub und räuberische Erpressung. Obwohl der 29-Jährige bei allen Taten wohl Alkohol, Marihuana und Schmerzmittel konsumiert hatte, nahm das Gericht wegen des hohen Maßes an Gewöhnung nur im ersten Fall eine verminderte Schuldfähigkeit an.
Nicht die Sucht sei das Problem
Zugunsten des Angeklagten wertete die Kammer das Geständnis, die alkoholbedingte Enthemmung, die lange Verfahrensdauer und die Tatsache, dass die Taten drei bis vier Jahre zurückliegen. Gegen ihn allerdings sprachen indes 14 Vorstrafen, die hohe „Rückfallgeschwindigkeit“ und das teils aggressive Vorgehen. Eine Unterbringung des Backnangers in einer Entziehungsanstalt hielt das Gericht dennoch nicht für angezeigt. „Der Sachverständige hat uns erklärt, dass das Problem des Angeklagten nicht seine Sucht ist, sondern dass er sich über seine Rolle als Gangster definiert“, sagte Rainer Skujat. Genau darauf zielte die anfangs erwähnte Mahnung des Richters ab.