Das Landgericht Stuttgart hat die Frage geklärt, ob eine ehemaliger Vorstand der Stuttgarter Straßenbahnen AG haftet. Er hatte Betriebsräten eine zu hohe Vergütung gewährt.
Die überhöhte Vergütung von Betriebsratsmitgliedern der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat für ein früheres Vorstandsmitglied des städtischen Nahverkehrskonzerns ein Nachspiel. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der SSB auf Schadenersatz gegen das bis 2015 für Personal, Liegenschaften und öffentliche Zuschüsse zuständige Vorstandsmitglied entschieden. Der Vorstand muss zahlen.