Auch ein Teil des Internets ist Bezugsquelle für Falschgeld. Foto: dpa / Federico Gambarini

Ein 21-jähriger Stuttgarter muss drei Jahre lang ins Gefängnis. Die zweite Jugendstrafkammer im Landgericht Stuttgart verurteilte ihn wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung und Drogenhandel. Zwei 19-Jährige erhielten Bewährungsstrafen.

Stuttgart - Nach Auffassung des Gerichts haben sich 21-Jährige und einer der beiden 19-Jährigen Anfang 2015 durch einen gemeinsamen Bekannten in der Party-Szene kennengelernt. Beide rauchten bei ihrem Treffen Marihuana. Um an Drogen zu kommen, schilderte der 19-Jährige Reutlinger, ein gewiefter Computer-Experte, dem Älteren seine Geschäftsidee: Warum nicht im Internet Falschgeld bestellen und damit den eigenen Drogenkonsum finanzieren und außerdem noch etwas von dem Rauschgift weiterverkaufen?

„Das hat sich gut angehört mit dem Falschgeld. Das war mal was Neues“, sagte der 21-jährige Vorbestrafte, der mit seiner Verlobten und einem 19-jährigen Kumpel in einem Stuttgarter Neckarvorort wohnte. Gegen die ursprünglich mitangeklagte Verlobte wurde das Verfahren eingestellt.

Um an Falschgeld zu kommen, ging der Reutlinger ins so genannte Darknet, ein Teil des Internets, in dem Seiten liegen, auf die Suchmaschinen keinen Zugriff haben. Im Darknet tummeln sich Leute, die unerkannt bleiben müssen oder wollen, zum Beispiel Regimekritiker in Diktaturen oder aber Kriminelle. Dort, sagte der 19-Jährige, habe er die gefälschten 50-Euro-Scheine gekauft.

Im April orderte er davon 150 Stück und bezahlte dafür in der Internet-Währung Bitcoin zum umgerechneten Preis von jeweils zehn Euro. Die Blüten erhielt er am 2. oder am 3. April. Für 15 bis 18 Euro verkaufte er sie dann nach Auffassung des Gerichts an den 21-Jährigen weiter. „Ich habe Geld für Drogen gebraucht“, sagte der 19-Jährige. Im Sommer 2014 sei sein bester Freund in Konstanz betrunken auf einen Zug gestiegen und in seinem Beisein tödlich von einem Stromschlag getroffen worden. Das habe ihn aus der Bahn geworfen. „Danach habe ich mir drogenmäßig alles mögliche reingepfeffert.“

Der 21-Jährige nahm dem Reutlinger erst einmal 40 der 75 Scheine ab und beglich die Rechnung mit Geld und Marihuana. Dann kaufte er Drogen von seinem Dealer und bezahlte diesen mit den Blüten. Am 19. April orderte der Reutlinger erneut 75 falsche 50-Euro-Scheine. Der Reutlinger, der 21-Jährige und sein 19-Jähriger Mitbewohner beschlossen, das Geld unter anderem auf dem Frühlingsfest in Umlauf zu bringen. Auf dem Frühlingsfest wurde der Mitbewohner jedoch ertappt, weil 50-Euro-Schein, mit dem er zahlen wollte, von einem Automaten als Fälschung erkannt wurde. Am 3. Mai erwischte es den 21-Jährigen. Er flog auf, als er die Bedienung in einem Stuttgarter Club mit einem falschen Fünfziger überlisten wollte. Türsteher fanden bei ihm weitere 13 Blüten und alarmierten die Polizei. Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten eine größere Menge Marihuana und Ecstasy-Tabletten. Bei der Vernehmung verriet der 21-Jährige seine Falschgeldquelle. Als die Beamten bei dem Reutlinger anrückten, fanden sie bei der Wohnungsdurchsuchung weder Falschgeld noch Drogen. Als sie jedoch den 19-Jährigen selbst durchsuchten, stießen sie auf 82 Ecstasy-Tabletten.