Das Landgericht hat einen 22 Jahre alten Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der fünffache Vater hat gestanden, einer professionellen Diebesbande anzugehören.
Stuttgart - Sie drücken sich in Parks, vor Bankfilialen und Geschäften herum. Sie nehmen dabei vor allem ältere Damen ins Visier. Denn Seniorinnen gelten als leichte Opfer. Listig, wendig, schnell muss es gehen – aber ohne Gewalt. So hat es ein 22 Jahre alter Mann vor der Vierten Strafkammer des Landgerichts umschrieben. Die Bande, die aus Mitgliedern eines Familienclans besteht, hat es auf die Geldbörsen ihrer Opfer abgesehen. Bei einer der angeklagten Taten ist eine 80-jährige Frau schwer verletzt worden.
Vorsätzliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Hehlerei, schwerer Bandendiebstahl, Nötigung – bei dem 22-jährigen Angeklagten ist einiges zusammengekommen. Seit Sommer 2015 habe sich der Familienclan zu einer Bande formiert, um Taschendiebstähle zu begehen, so Vorsitzende Richterin Stefanie Bartels. Das erbeutete Geld soll in den Bau eines Hauses in Serbien, dem Heimatland der Großfamilie, geflossen sein.
Frauen werden zum Stehlen vorgeschickt
Bei den Taten werden Frauen, gern auch hochschwangere, oder das jüngste und wendigste Clanmitglied vorgeschickt. Andere Bandenmitglieder sichern den Tatort ab. So war es wohl auch bei dem Diebstahl im Mai 2015. Damals wurde einer Frau im Stadtpark in Stuttgart-Vaihingen die Tasche aus dem Fahrradkorb gestohlen. Diesen Fall hat die Kammer als Hehlerei gewertet, weil das gestohlene Handy später beim Angeklagten sichergestellt wurde.
Der gravierendste Fall datiert vom 23. März 2016. Das Opfer: eine 80-jährige, stark sehbehinderte Frau. Die ältere Dame hatte in Zuffenhausen in einer Bank 1000 Euro abgehoben. Dabei sei sie von der Gruppe um den Angeklagten „systematisch beobachtet“ worden, so Richterin Bartels. Die Täter folgten ihr in die Stadtbahn. Nach zwei Stopps stieg die 80-Jährige an der Wimpfener Straße aus, die Gruppe ebenfalls. Im Bauernweg ergriffen die Täter die Gelegenheit, weil dort keine Zeugen zu sehen waren. Ein 19-Jähriger – schnell, wendig, jung – wurde vorgeschickt. Er nestelte am Trolley der Frau herum und stahl die Geldbörse. Die 80-Jährige bemerkte etwas und stolperte. Dabei zog sie sich eine schwere Schulterverletzung zu.
Schwerverletztes Opfer kann sich nicht erinnern
Der Staatsanwalt wertete das als schweren Raub, da der 19-Jährige die Frau gestoßen habe. Und die anderen Bandenmitglieder hätten dies gebilligt. Der Ankläger forderte unter Berücksichtigung der anderen Vorwürfe gegen den Mann sechs Jahre Gefängnis. Schließlich hatte der Angeklagte weitere Diebstähle in Möhringen und Vaihingen sowie einen gewalttätigen Übergriff in einem Flüchtlingsheim in Plieningen gestanden. Verteidiger Werner Haimayer hatte drei Jahre beantragt.
Die Strafkammer sah bei dem Diebstahl in Zuffenhausen indes keinen schweren Raub. Eine Gewaltanwendung des 19-Jährigen sei nicht nachweisbar, die ältere Dame sei wohl gestolpert. Die 80-Jährige selbst konnte sich nicht mehr exakt erinnern. Zudem sei der 22-jährige Angeklagte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Tatort gewesen.
Richterin nennt die Bande „skrupellos“
Am Ende wurde der Mann, der kaum lesen und schreiben kann, zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. „Es handelt sich um Berufskriminelle“, sagte Richterin Bartels. Wer wie viel von der jeweiligen Beute bekommen hat, sei nicht zu klären gewesen. Der Hauptprofiteur ist wohl der Patriarch des Clans. Besonders im Fall der 80-jährigen Frau sei die Bande skrupellos vorgegangen, sagte die Richterin. „Man wollte das Geld des Opfers unbedingt.“
Vorsätzliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Hehlerei, schwerer Bandendiebstahl, Nötigung – bei dem 22-jährigen Angeklagten ist einiges zusammengekommen. Seit Sommer 2015 habe sich der Familienclan zu einer Bande formiert, um Taschendiebstähle zu begehen, so Vorsitzende Richterin Stefanie Bartels. Das erbeutete Geld soll in den Bau eines Hauses in Serbien, dem Heimatland der Großfamilie, geflossen sein.
Frauen werden zum Stehlen vorgeschickt
Bei den Taten werden Frauen, gern auch hochschwangere, oder das jüngste und wendigste Clanmitglied vorgeschickt. Andere Bandenmitglieder sichern den Tatort ab. So war es wohl auch bei dem Diebstahl im Mai 2015. Damals wurde einer Frau im Stadtpark in Stuttgart-Vaihingen die Tasche aus dem Fahrradkorb gestohlen. Diesen Fall hat die Kammer als Hehlerei gewertet, weil das gestohlene Handy später beim Angeklagten sichergestellt wurde.
Der gravierendste Fall datiert vom 23. März 2016. Das Opfer: eine 80-jährige, stark sehbehinderte Frau. Die ältere Dame hatte in Zuffenhausen in einer Bank 1000 Euro abgehoben. Dabei sei sie von der Gruppe um den Angeklagten „systematisch beobachtet“ worden, so Richterin Bartels. Die Täter folgten ihr in die Stadtbahn. Nach zwei Stopps stieg die 80-Jährige an der Wimpfener Straße aus, die Gruppe ebenfalls. Im Bauernweg ergriffen die Täter die Gelegenheit, weil dort keine Zeugen zu sehen waren. Ein 19-Jähriger – schnell, wendig, jung – wurde vorgeschickt. Er nestelte am Trolley der Frau herum und stahl die Geldbörse. Die 80-Jährige bemerkte etwas und stolperte. Dabei zog sie sich eine schwere Schulterverletzung zu.
Schwerverletztes Opfer kann sich nicht erinnern
Der Staatsanwalt wertete das als schweren Raub, da der 19-Jährige die Frau gestoßen habe. Und die anderen Bandenmitglieder hätten dies gebilligt. Der Ankläger forderte unter Berücksichtigung der anderen Vorwürfe gegen den Mann sechs Jahre Gefängnis. Schließlich hatte der Angeklagte weitere Diebstähle in Möhringen und Vaihingen sowie einen gewalttätigen Übergriff in einem Flüchtlingsheim in Plieningen gestanden. Verteidiger Werner Haimayer hatte drei Jahre beantragt.
Die Strafkammer sah bei dem Diebstahl in Zuffenhausen indes keinen schweren Raub. Eine Gewaltanwendung des 19-Jährigen sei nicht nachweisbar, die ältere Dame sei wohl gestolpert. Die 80-Jährige selbst konnte sich nicht mehr exakt erinnern. Zudem sei der 22-jährige Angeklagte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Tatort gewesen.
Richterin nennt die Bande „skrupellos“
Am Ende wurde der Mann, der kaum lesen und schreiben kann, zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. „Es handelt sich um Berufskriminelle“, sagte Richterin Bartels. Wer wie viel von der jeweiligen Beute bekommen hat, sei nicht zu klären gewesen. Der Hauptprofiteur ist wohl der Patriarch des Clans. Besonders im Fall der 80-jährigen Frau sei die Bande skrupellos vorgegangen, sagte die Richterin. „Man wollte das Geld des Opfers unbedingt.“