Man will entspannen, statt selbst zu kochen – und bestellt sich eine Pizza. Doch wenn sie nach langer Zeit endlich kommt, ist sie kalt. Oder es ist die falsche Pizza. Wie soll man sich in diesem Fall verhalten? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.
Stuttgart - Am Sonntagabend einfach mal nichts kochen, nicht aus dem Haus gehen und Pizza, Pasta & Co. in die eigenen vier Wände ordern – der perfekte Startschuss für einen gemütlichen Wochenendausklang. Doch wenn das heiß ersehnte Klingeln an der Türe viel zu lange auf sich warten lässt, ist das Loch im Bauch groß – und der Ärger auch. Doch welche Rechte hat man dann?
Grundsätzlich gilt laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Bestelltes Essen sollte innerhalb der vereinbarten Zeit korrekt und warm zugestellt werden. Bei einer Verspätung kommt es aber darauf an, was vertraglich vereinbart ist. Wurden zum Beispiel eine bestimmte Lieferzeit oder ein konkreter Lieferzeitraum vereinbart, kann bei einer verspäteten Lieferung eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden.
Eine klare Frist setzen
Will man die Lieferung überhaupt nicht mehr annehmen, weil man sich während der Wartezeit doch selbst etwas gekocht hat, muss man zuvor eine Frist gesetzt haben. Erst nach Ablauf dieser Frist kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Wie lang die Frist sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Die übliche, zumutbare Wartezeit ist jedoch ein Anhaltspunkt.
Wird kaltes oder nicht bestelltes Essen geliefert, können Verbraucher im Rahmen der Gewährleistungsrechte eine Nacherfüllung, beispielsweise die Lieferung einer neuen Pizza oder eine Kaufpreisminderung verlangen. Der Mangel muss dann aber nachgewiesen werden. Wichtig ist in jedem Fall, das bestellte Essen sofort bei Anlieferung an der Türe in Anwesenheit des Lieferanten zu überprüfen.