Nach einem Gerichtsurteil spitzt sich in Notfallpraxen in Baden-Württemberg die Versorgungslage zu. Ärzte appellieren an die Politik. Die Bundesregierung sollte schleunigst handeln, meint unsere Autorin Bettina Hartmann.
Schmerzen kennen keine Sprechzeiten. Klar, wer einen schweren Unfall, Verdacht auf einen Herzinfarkt oder eine heftig blutende Wunde hat, kommt in die Notaufnahme im Krankenhaus. Doch was, wenn einen abends, nachts, an Feiertagen oder am Wochenende ein heftiger Magen-Darm-Infekt oder hohes Fieber beutelt? Diese Patienten dürften es im Südwesten nun schwerer haben, Hilfe zu finden. Der Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), wonach sogenannte Poolärzte, die freiwillig und gegen Bezahlung Not- und Fahrdienste in diesen Randzeiten übernehmen, „nicht automatisch selbstständig und somit sozialversicherungspflichtig sind“.