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Bayerns Finanzminister Fahrenschon über die Klage der Südländer gegen den Finanzausgleich.

Stuttgart - Bayerns Finanzminister über die Klage gegen den Finanzausgleich.

Herr Fahrenschon, in Baden-Württemberg wechselt demnächst die Landesregierung. Was wird jetzt aus der Klage der drei Südländer gegen den Länderfinanzausgleich?

Aus bayerischer Sicht hat sich an der Kritik, die wir am geltenden Länderfinanzausgleich haben, überhaupt nichts geändert. Vor dem Hintergrund, dass Baden-Württemberg immer in den Länderfinanzausgleich eingezahlt hat, sehe ich es deshalb als einen zentralen Lackmustest für die neue grün-rote Landesregierung in Stuttgart. Es wird sich zeigen, ob sie Anwalt der baden-württembergischen Interessen ist oder nur parteipolitisch denkt. Denn bisher sind es ja die rot-grünen Landesregierungen in den anderen Bundesländern, die sich stets einer Reform des Länderfinanzausgleichs verschlossen haben. Da bin ich mal gespannt, ob es der neuen Stuttgarter Regierung gelingt, diese Blockade aufzubrechen.

Werden Sie denn auf Grün-Rot zugehen, oder reichen Sie die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht notfalls nur mit Hessen ein?

Bayern, Hessen und Baden-Württemberg hatten Anfang des Jahres bei ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung in Stuttgart beschlossen, dass wir vor der Klage nochmals Gespräche mit den Nehmerländern führen. Einige haben schon stattgefunden. Nun werden wir abwarten, bis die neue Regierung Mitte Mai in Stuttgart im Amt ist, kurz danach ist eine Finanzministerkonferenz. Da werden wir das weitere Verfahren beraten.

Sie halten an den Klageplänen fest?

Aber natürlich. Die für den Fall, dass eine gütliche Einigung nicht möglich ist, geplante Klage war und ist gut begründet. Es muss endlich erreicht werden, dass wir drei Geberländer nach dem Finanzausgleich nicht schlechter dastehen als vorher. Die Leistungsgerechtigkeit muss hergestellt und die Sonderregelungen für die Stadtstaaten müssen überprüft werden. Vor diesem Hintergrund muss eigentlich auch die neue Landesregierung in Stuttgart die Klage mittragen und an der Seite von Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Denn so, wie der Länderfinanzausgleich ist, kann er nicht bleiben.

Rot-Grün in Baden-Württembegr möchte die Studiengebühren abschaffen und den Kindergartenbesuch kostenlos stellen - also genau jene Schritte, die die drei Südländer den Nehmerländern vorhalten. Da wird sich das Land mit einer Klage schwertun.

Wer das Geld erarbeitet hat, kann die Schwerpunkte setzen, wie er will. Insofern kann sich Baden-Württemberg so etwas leisten. Der zentrale Ansatzpunkt der Klage ist ein anderer: Es kann nicht sein, dass andere Bundesländer das Geld aus dem Ausgleich erhalten und sich damit Wohltaten leisten, die wir uns nicht erlauben.