Bundesjustizminister Heiko Maas zeichnet für den Gesetzesentwurf verantwortlich. Foto: dpa

Dass Scheinvätern nun mehr Rechtssicherheit zu Teil werden soll ist eine gute Entscheidung. Dass sie künftig weniger Geld bekommen, ist hinnehmbar, kommentiert Politik-Redakteur Christian Gottschalk. Es gibt allerdings noch einiges zu regeln.

Stuttgart - Ob der Gesetzesentwurf rund um Scheinväter und Kuckuckskinder nur Randbereiche der Gesellschaft betrifft oder doch viel mehr – darüber sind sich die Wissenschaftler uneins. Aus dem römischen Rechtskreis stammt der Spruch, mater semper certa est, die Mutter steht immer fest. Das hat auch heute noch Bestand.

Niemand kennt die Zahl der Betroffenen

Die Schätzungen über die Anzahl der Väter, die nicht den eigenen Nachwuchs aufziehen, schwankt hingegen zwischen zehn und zwei Prozent. Dass ihnen nun mehr Rechtssicherheit zu Teil werden soll ist eine gute Entscheidung. Dass sie künftig weniger Geld bekommen, ist hinnehmbar. Viele Nachbarländer gewichten die gelebten Beziehungen schon lange höher als Zahlungen, die das nicht eigene Kind zu einem Schadensereignis herabstufen. In der Schweiz gibt es gar keine Regresszahlungen, in Frankreich nur eingeschränkt.

Zugegeben, es mag Fallgestaltungen geben, bei denen die neuen Gesetze keinen Rechtsfrieden vermitteln. Noch viel wichtiger als dies zu beklagen ist es aber, die Fälle zu regeln, bei denen die bestehenden Gesetze grundsätzlich zu unerwünschten Ergebnissen führen. Nach deutschem Recht kann im Extremfall auch der Samenspender dazu verpflichtet werden, Unterhalt zu zahlen – einem Kind, das er nie gesehen hat und das er nie sehen wollte. Die Reformen in diesem Rechtsgebiet sind noch lange nicht abgeschlossen.

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