Michael Ballweg bei der Entlassung aus der Untersuchungshaft im April – jetzt will er Vermögenswerte zurück. Foto: dpa/Marijan Murat

Querdenker-Gründer Michael Ballweg müsste nach einem Beschluss des Stuttgarter Landgerichts eigentlich seine Vermögenswerte zurückbekommen. Das Oberlandesgericht hat diesen Beschluss jetzt ausgesetzt.

Die Auseinandersetzung zwischen der Justiz und dem umstrittenen Gründer der Querdenker-Bewegung Michael Ballweg geht weiter. Anfang Oktober war ein Paukenschlag erfolgt. Das Stuttgarter Landgericht ließ wesentliche Teile der Anklage gegen ihn gar nicht erst zu. Die Staatsanwaltschaft wirft Ballweg Geldwäsche, versuchten Betrug und Steuerdelikte vor. Er soll unter anderem bis zu einer halben Million Euro in sein Privatvermögen umgeleitet haben, die er von den Unterstützern der Querdenker erhalten hatte. Deshalb saß er neun Monate lang in Untersuchungshaft. Übrig geblieben sind davon vorerst nur die Steuervorwürfe.