Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

Er soll für die russische Kriegsmaschinerie Bauteile geliefert haben. Nach fast einem Jahr hat sich der Verdacht gegen einen Geschäftsmann aus dem Südwesten erhärtet. Er bleibt vorerst hinter Gittern.

Karlsruhe - Ein deutsch-russischer Geschäftsmann, der elektronische Bauteile für Drohnen an Russland geliefert haben soll, bleibt vorerst hinter Gittern. In einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss ordnete der Bundesgerichtshof (BGH) die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

Der Geschäftsmann ist aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim schon seit dem 9. März 2023 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren kurz darauf wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Ende August hatte sie beim BGH-Ermittlungsrichter einen neuen Haftbefehl gegen den Mann beantragt. Die Behörde wirft ihm vor, mehrfach gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.

Elektronikbauteile an ein russisches Unternehmen gegeben

Als Geschäftsführer zweier Unternehmen im Saarland soll er laut Bundesanwaltschaft in 26 Fällen Elektronikbauteile an ein russisches Unternehmen gegeben haben, das militärisches Material und Zubehör produziert. Dazu gehöre auch die von russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzte Orlan-10-Drohne. Die zwischen Januar 2020 und März 2023 gelieferten Bauteile im Wert von über 700.000 Euro unterliegen der Russland-Embargo-Verordnung, so die oberste deutsche Anklagebehörde im August.

Um die Sanktionen zu umgehen, habe der Deutsch-Russe die Waren zunächst aus dem Ausland nach Deutschland importiert und dann über eine Firma in Baden-Württemberg nach Russland gebracht. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 seien die Bauteile unter anderem auch über Dubai und Litauen nach Russland gelangt.

Insgesamt 54 Embargoverstöße

Dem BGH zufolge haben die weiteren Ermittlungen des Zollkriminalamts die bisherigen Tatvorwürfe erhärtet und zum Teil präzisiert. Der Generalbundesanwalt gehe nun von insgesamt 54 Embargoverstößen aus. Zusätzliche Verstöße, die inzwischen ermittelt worden seien, könnten im Rahmen dieses Haftbefehls jedoch nicht berücksichtigt werden, so der BGH.

Die Ermittlungen, die mit hohem Personalaufwand beschleunigt geführt worden seien, sind laut BGH mittlerweile abgeschlossen. Der Generalbundesanwalt fertige derzeit die Anklageschrift an. "Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft steht nach wie vor nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der im Fall einer Verurteilung zu erwartenden Strafe", hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (AZ: AK 2/24 - Beschluss vom 6. Februar 2024).