Am 14. März setzen die Baden-Württemberger bei der Landtagswahl ihr Kreuz. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Stadt Kornwestheim hat Informationen zum Ablauf der Landtagswahl 2021 bekannt gegeben.

Kornwestheim - In den nächsten Tagen erhalten alle Wahlberechtigten in Kornwestheim ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. März. Auf dieser ist angegeben, welchem Wahllokal die Wähler zugeordnet sind. Wie die Stadt nun mitteilte, mussten folgende Wahlbezirke aufgrund der Zugangsbeschränkung der Gebäude verlegt werden: • Wahlbezirk 11: bisher Seniorenzentrum am Stadtgarten; künftig Kindergarten Weimarstraße. Zugang über Karlstraße, Dr. Siegfried-Pflugfelder-Platz („Campanile“) oder die Bahnhofstraße, „Parco d`amore“ • Wahlbezirk 16: bisher Jakob-Sigle-Heim; künftig Kindergarten Rosensteinstraße

Wer bis zum 21. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, muss sich bis spätestens 12. März, 18 Uhr, beim Bürgerbüro im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, melden.

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit im Wahllokal ihre Stimme abzugeben – etwa aus beruflichen Gründen. Damit jeder an der Landtagswahl teilnehmen kann, gibt es die Möglichkeit, einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Auf der Internetseite der Stadt ist unter www.kornwestheim.de ein Link zu finden, mit dem dieser Wahlschein beantragt werden kann. Es gibt auch die Möglichkeit, ihn per Post mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag oder persönlich im Wahlbüro des Bürgerbüros mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag anzufordern. Dabei können die Wähler die Briefwahlunterlagen abholen und gegebenenfalls sofort wählen. Wer den Wahlscheinantrag für jemand anderen stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss mittels einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (hierzu bitte auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung unterschreiben und ausfüllen). Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern innerhalb weniger Tage zugestellt.

Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist im Bürgerbüro ab Montag, 15. Februar und bis Freitag, 12. März, 18 Uhr möglich. Im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, jedoch nur direkt beim Bürgerbüro gestellt werden. Damit die Stimme zählt, ist laut Stadt besonders wichtig, dass die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben wird. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen.

Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten Wahlbriefumschläge können im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, abgegeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen frankiert werden. Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es im Wahlbüro des Bürgerbüros, Telefon 0 71 54/20 28 040, oder auf der Internetseite der Stadt.