Der Kornwestheimer muss eine Strafe von 3000 Euro bezahlen. Foto: picture alliance/dpa/Britta Pedersen

Nach Einspruch: Das Bußgeld gegen einen Kornwestheimer wird reduziert.

Kornwestheim - Es sei alles ein wenig „blöd gelaufen“, gestand ein Kornwestheimer am Montagmorgen in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Ludwigsburg. Der 43-Jährige hatte im Jahr 2012 ein IT-Dienstleistungsunternehmen in Kornwestheim eröffnet, es mit der unternehmerischen Sorgfalt aber nicht so ganz genau genommen. Aus betrieblichen Gründen, auf die das Gericht in der Verhandlung nicht weiter einging, wurde dem Selbstständigen im April 2014 die Führung seines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen. Statt seine IT-Firma zu schließen, führte der Mann seine Geschäfte trotz der Gewerbeabmeldung und der Verhängung von Buß- und Zwangsgeldern bis zum Jahr 2019 weiter.

Dass er nicht mehr als Selbstständiger arbeiten durfte, das sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte der 43-Jährige. „Mir war klar, dass ich die Steuerschulden begleichen muss. Aber ich hatte alles andere zu meinem Steuerberater gegeben und er hatte mich nicht darauf hingewiesen.“ Und auch mit seinen zwei weiteren Steuerberatern habe er kein Glück gehabt. „Der zweite war ein Katastrophe“, betonte der Kornwestheimer, und auch beim dritten sei er nur hingehalten worden. „Mein Mandant wurde falsch beraten und die Steuerberater haben weiter fleißig abkassiert“, sagte sein Verteidiger. Erst ein Wirtschaftsprüfer habe dem Mann die Augen geöffnet.

Der 43-Jährige zeigt sich geständig

Für seine Vergehen wurde der Kornwestheimer im vergangenen November mit einem Bußgeld von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro belegt. Da die Strafe seinen Mandanten, der erhebliche Steuerschulden hat und weitere Verbindlichkeiten stemmen müsse, stark belaste und die Vergehen unter besonderen Umständen passiert seien, habe er Einspruch eingelegt, so der Rechtsanwalt. Es kam zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Ludwigsburg. Der mittlerweile angestellte IT-Kaufmann legte seine Lebensumstände offen, gestand seine Schuld ein und entschuldigte sich für sein Tun. Warum dann der Einspruch? Das Bußgeld, dass das Gericht gegen ihn im Strafbefehlsverfahren verhängt hatte, erschien ihm deutlich zu hoch.

Weitere Geldstrafe offen

Während die Verteidigung eine Reduzierung auf 90 Tagessätze à 30 Euro forderte, beantragte die Staatsanwaltschaft weiterhin 120 Tagessätze, senkte deren Höhe aber auf je 25 Euro ab. Da der 43-Jährige eine weitere offene Strafe wegen Einkommensteuerhinterziehung von 90 Tagessätzen zu begleichen hat, rechnete die Staatsanwältin die beiden Strafen auf 160 Tagessätze zu je 30 Euro – also 4800 Euro auf.

„Ihr Geständnis, ihre persönliche Situation und die Tatsache, dass sie keiner Person direkt geschadet haben, kann als strafmildernd bewertet werden“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, „Trotzdem haben sie gegen geltendes Recht verstoßen.“ In der Strafe blieb sie dann unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Gesamtstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro und somit insgesamt 3000 Euro.