Prozess am Landgericht Foto:  

Ein Prozess wegen schwerer Vergewaltigung hat nun vor dem Landgericht in Stuttgart begonnen.

Kornwestheim/Stuttgart - Wegen schwerer Vergewaltigung seiner Noch-Ehefrau in der gemeinsamen Kornwestheimer Wohnung muss sich ein 32-Jähriger vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Der Mann schweigt sich bislang zu den Tatvorwürfen aus. Bei der Zeugenvernehmung des Opfers tat sich vor Gericht ein wahres Martyrium von Ehe auf.

„Er war mein Jackpot“ – so beschrieb die 39-jährige Kornwestheimerin im Zeugenstand, wie verliebt sie in den Angeklagten war, bevor sie diesen ehelichte. Kennengelernt hat sie den Mann aus Vaihingen/Enz im Jahr 2013 quasi als Kurschatten. Nach der Kur, sagte die Frau, die aus erster Ehe bereits zwei Kinder hatte, sei der Angeklagte dann auch gleich bei ihr eingezogen und nicht mehr zu seiner damaligen Partnerin zurückgekehrt. Die Ex, erklärte die Kornwestheimerin, habe sie sogar warnen wollen vor dem Angeklagten, doch sie habe dieser nicht geglaubt.

So ungefähr ab 2016, fuhr die 39-Jährige fort, hätte der Angeklagte begonnen, Sex von ihr einzufordern. Das sei ihre Pflicht als Ehefrau. Beim Geschlechtsverkehr hätte sie der Angeklagte immer stärker festgehalten und ihr ständig gedroht, er werde ihr „die Lampen ausblasen“, wenn sie nicht tut, was er sagt. Eine Flucht im November 2016 ins Frauenhaus scheiterte, denn die Frau ging trotz Warnungen von Mitarbeiterinnen zum Angeklagten zurück. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Monika Lamberti, warum sie sich zur Rückkehr überreden lassen hat, antwortete die Zeugin, der Angeklagte habe ihr gedroht, das gemeinsame Kind ins Ausland zu entführen. Die Kornwestheimerin sprach von einer – dem äußeren Schein nach – „Bilderbuchfamilie“.

Die erste schwere Vergewaltigung soll der Anklage zufolge am 17. Januar vergangenen Jahres passiert sein. Schwer, weil der Angeklagte dabei eine Handsäge als Waffe benutzt und gedroht haben soll: „Ein Stich und du bist tot.“ Die Säge griffbereit aufs Bett gelegt soll der Angeklagte nach Aussage des Opfers beim Geschlechtsakt so brutal gewesen sein, dass es ihn gebeten haben will, die Sache vollends zu Ende zu bringen. Sie habe manchmal lieber sterben wollen, als die Verletzungen und Demütigungen noch länger ertragen zu müssen, erzählte die Frau. Ihr Mann habe sie auch immer dabei gewürgt. Je mehr Angst sie bekommen hätte, umso mehr Lust hätte er empfunden.

„Er hätte ein Tier besser behandelt als mich“ – so begann die Zeugin über die zweite Vergewaltigung aus der Anklage vom 27. Februar vergangenen Jahres zu sprechen. Er würde ihr jetzt körperlich nicht mehr so viel antun, sondern sie erziehen, habe der Angeklagte angekündigt. Dann habe er sie genötigt, sich zu entkleiden und sie habe sich im Schlafzimmer nackt auf einen Hocker setzen müssen. „Du bleibst so lange sitzen, bis ich aufstehen sage“, habe der Angeklagte befohlen und sie zu sexuellen Handlungen gezwungen, bei denen er sie gewürgt und ihr ins Gesicht gespuckt habe.

Die Zeugin sprach auch von Machtmissbrauch und Besitzanspruch seitens des Angeklagten, der sich – stets unter Androhung, er werde dafür sorgen, dass ihr die Kinder weg genommen werden – aufgeführt habe wie ein Despot. Die Frage des Gerichts, warum sie den Mann nicht schon früher verlassen hat, beantwortete die Frau damit, dass sie ihrem jüngsten Sohn nicht den Vater habe wegnehmen wollen. Der Prozess, bei dem ein Psychiater ein Gutachten über den Angeklagten erstellen soll, wird in der kommenden Woche fortgesetzt.