Am Amtsgericht ist ein 42-Jähriger verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa/Arne Dedert

Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt einen 42-Jährigen zu einer Bewährungs- und Geldstrafe.

Kornwestheim - Zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 2000 Euro Geldauflage hat das Ludwigsburger Amtsgericht einen 42-Jährigen verurteilt. Er hatte rassistische Kommentare bei Facebook geäußert und dort ein Foto von einem Reichsadler mit Hakenkreuz gepostet. Die Stadt Kornwestheim hatte ihn außerdem mit einem Waffenverbot belegt. Als er nach Ludwigsburg umgezogen war, fand die Polizei dennoch ein Messer bei ihm.

Bei der Polizei angezeigt hatte den 42-Jährigen eine Frau, die nicht zu seinem Freundeskreis gehörte, aber sehen konnte, was er bei Facebook veranstaltete: Am 23. Februar 2019 zeigte ihn sein öffentliches Titelbild im Streit mit einem Mann afrikanischer Herkunft. „Hast du den auch gestreichelt?“, schrieb dem Angeklagten ein Facebook-Freund. „Ich streichle doch keinen Affen in Unterhosen“, schrieb der Angeklagte zurück. Doch „Kokosnüsse knacken“ könne schon sein neues Hobby werden.

Auf dem Titelbild war ein Fußballtrikot abgebildet, und vor Gericht klärte sich auf, warum: Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, so erklärte der Verteidiger des Beschuldigten, habe der Kontrahent seines Mandanten dessen damalige Freundin „recht unflätig angemacht“. Wenn jemand zu einem Hellhäutigen „Affe“ sage oder „Kartoffel“ zu einem Deutschen, so der Anwalt weiter, dann sei das auch nicht gleich Volksverhetzung. „Darüber, was er mit Kokosnüsse knacken meinte, brauchen wir nicht zu streiten“, sah Richterin Carolin Brenner den Straftatbestand erfüllt und konnte deshalb nicht ganz nachvollziehen, weshalb der Angeklagte Einspruch gegen seinen Strafbefehl über vier Monate Haft und 2000 Euro Geldauflage eingelegt hatte.

Als der Verteidiger meinte, eine Geldstrafe genüge in diesem Fall auch, rechnete die Richterin diesem vor, dass er bei einer Tagessatzhöhe von 40 Euro dann aber nicht unter 100 Tagessätzen davonkommen würde. Nach einem kurzen Gespräch vor der Türe des Gerichtssaales kam der Anwalt mit dem Angeklagten zurück und sagte: „Wir nehmen den Einspruch schweren Herzens wieder zurück.“

Zu Hass aufzustacheln und sich feindselig gegenüber einem Mann afrikanischer Herkunft zu äußern, wertete das Gericht als Volksverhetzung. Der Reichsadler mit Hakenkreuz entsprach dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da es vor der Fußball-WM 2006 in Deutschland rassistische Ausschreitungen gegeben hatte, wurden bei allen Spielen vor Öffnung des Stadions Banner mit der Aufschrift „Nein zu Rassismus“ ausgelegt und Videospots gegen Rassismus ausgestrahlt.