Prozess am Landgericht Foto: picture alliance/dpa/Arne Dedert

In einem Kornwestheimer Lokal bedrohte ein 46-Jähriger eine Bedienung. Nun fiel das Urteil.

Kornwestheim - Die achte große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat den Räuber schuldig gesprochen, der im September vergangenen Jahres eine Bedienung in einem Kornwestheimer Lokal mit einem Fleischerbeil bedroht hat. Der inzwischen 46 Jahre alte Mann wurde wegen schweren Raubes zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem hat das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, denn der Kornwestheimer ist seit fast 30 Jahren drogenabhängig. Der Angeklagte, seit 13. September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim, wollte vor Gericht keine Angaben machen. Es lag jedoch ein Video aus dem Lokal in der Nähe des Bahnhofs vor, welches die Tat von A bis Z zeigte, die Bedienung hatte den Räuber zudem identifizieren können.

Mit dem Fleischerbeil bedroht

Der damals 45-Jährige kam gegen 0.35 Uhr in die Kneipe und nahm sich einfach eine Flasche Bier aus dem Kühlschrank. Als die Bedienung sagte, er soll das Bier entweder bezahlen oder wieder hergeben, zog der Räuber das Fleischerbeil aus seiner Hose, hielt sich dieses über den Kopf und holte zweimal gegen die Bedienung aus. Dabei drohte er, sie umzubringen, wenn sie ihn nicht gehen lässt.

Der Räuber flüchtete dann. Der Polizei gelang es, seine Adresse ausfindig zu machen, die mit Haftbefehl und Durchsuchungsbeschluss bewaffneten Beamten trafen ihn aber nicht dort an, der Mann hatte sich in einer Gartenlaube im Kornwestheimer Süden versteckt. Als er dort drei Tage später mit Selbstmord drohte, griff ein Sondereinsatzkommando ein, spürte ihn auf, man verhaftete ihn.

Die bedrohte Kellnerin zeigte sich auch bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht noch tief getroffen von der Tat. Sie wollte den Angeklagten nicht anschauen und setzte sich mit dem Rücken zu ihm. „Mir wurde schwarz vor Augen“, schilderte die Bedienung ihre Todesangst. Sie habe an ihren Sohn gedacht, der ganz alleine zurück bleibe, falls sie der Bierräuber umbringe. Nach der Tat, so die Zeugin weiter, habe sie bestimmt zwei Wochen lang nur „mit weichen Knien“ zum Bahnhof gehen können. Früher sei sie ein fröhlicher Mensch gewesen, aber heute habe sie Angst. Ihr Eindruck von dem Mann mit dem Fleischerbeil, der schon vorher ab und zu mal in der Kneipe war: „Er hatte das Gesicht eines Teufels. Ich habe ihn das erste Mal in so einem Zustand gesehen.“ Ein Nachbar des Angeklagten schilderte diesen als „unauffällig“ und „hilfsbereit“.

Der Täter lebte unauffällig

Die Nachbarschaft habe nicht gewusst, warum Polizisten bei dem damals 45-Jährigen die Wohnung durchsuchten, und zu ihm gesagt hätten, er solle zur Polizei und sich stellen, wenn er etwas ausgefressen habe. Da der Fall vom Ludwigsburger Amtsgericht ans Landgericht verwiesen worden war, welches prüfen sollte, ob eine Zwangsunterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie erforderlich ist, war der ärztliche Direktor der Psychiatrie des Klinikums Ludwigsburg als Sachverständiger zu dem Prozess geladen. Auch ihm gegenüber gab sich der Angeklagte eher schweigsam, jedoch konnte der Gutachter feststellen, dass keine psychische Erkrankung vorliegt und einiges über die Drogenabhängigkeit des bereits vorbestraften Kornwestheimers in Erfahrung bringen. Die Strafkammer folgte dann auch der gutachterlichen Empfehlung, den Heroinabhängigen in eine Entziehungsanstalt einzuweisen.

Der Vorsitzende Richter, Ulrich Thormälen, bezeichnete den Raub bei der Urteilsbegründung als „starkes Stück“. Die Bedienung, sagte er, habe gravierende psychische Folgen davon getragen und sei traumatisiert. Nach der Zeugenaussage eines Beamten der Ludwigsburger Kripo hat es schon einmal einen Überfall auf das besagte Kornwestheimer Lokal gegeben. Damals sei die Bedienung dem Täter sogar noch hinterher gelaufen und habe ihm die Beute aus der Hand gerissen.