Der 19-Jährige wurde zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Foto: picture alliance/dpa/Britta Pedersen

Ein 19-Jähriger flüchtete im Kornwestheimer Stadtpark vor der Polizei.

Kornwestheim - Ausgerechnet der Sohn zweier Polizeibeamter musste sich vor dem Ludwigsburger Jugendgericht dafür verantworten, dass er sich in betrunkenem Zustand gegen die Polizei gewehrt und diese beleidigt hat. Tatort war der Kornwestheimer Salamander-Stadtpark, wo der 19-Jährige mit Freunden seinen Geburtstag feierte. Die Polizei kam indes nicht wegen der Feier, sondern weil im Park nach Mitteilung eines Anrufers ein Schuss gefallen sein soll.

Den Hintergrund – warum sich ausgerechnet ein Polizistensohn so aggressiv gegenüber Polizeibeamten verhalten hat – konnte die Jugendgerichtshilfe bis zur Gerichtsverhandlung noch nicht klären. Klar ist: Der 19-jährige Kornwestheimer hatte etwa zwei Promille Alkohol im Blut, als die Beamten am 2. Juli vergangenen Jahres gegen 23.30 Uhr in den Salamander-Stadtpark kamen. Dafür, dass er Widerstand geleistet und sie beleidigt hat, wurde der junge Mann verurteilt. Zur Strafe muss er 500 Euro von seinem Lehrlingslohn bezahlen und zur Aufarbeitung seiner Tat außerdem konfrontative Gespräche beim Deutschen Roten Kreuz führen – eventuell via Videochat, weil wegen der Corona-Pandemie gerade kein persönlicher Kontakt möglich ist.

Dem Haftrichter vorgeführt

Der Angeklagte flüchtete zunächst vor den Polizisten, die wegen Verdachts auf Schusswaffengebrauch in den Stadtpark mussten und dort nach einer Schreckschusspistole suchten. Einer der Beamten lief dem 19-Jährigen hinterher und stellte ihn. Laut Anklageschrift gab der junge Mann eine falsche Wohnadresse an und verweigerte jegliche Kooperation mit den Polizeibeamten. Als sie ihm Handschellen anlegen wollten, riss sich der junge Kornwestheimer los.

Die Beamten versuchten, ihn zu Boden zu bringen, doch der Angeklagte wollte sich weiterhin nicht in Handschellen legen lassen. Er zog immer wieder die Arme weg und fasste dabei einem Polizisten an den Gürtel, an dem sich dessen Einsatzgeräte befanden. Zwei Beamten gelang es schließlich, den 19-Jährigen am Boden auf den Bauch zu drehen, doch dabei strampelte dieser so, dass ihm die Füße mit Kabelbindern gefesselt wurden. Das kommentierte der Festgenommene mit Kraftausdrücken wie „Scheißbullen“. In Folge musste der junge Mann eine Nacht in der Zelle verbringen und wurde am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt, der ihn wieder laufen ließ.

Verteidiger spricht von „Filmriss“

Vor Gericht erinnerte sich der Angeklagte kaum mehr an den Vorfall. Sein Verteidiger, Marc-Aurel Walter, sprach von einem alkoholbedingten „Filmriss“, betonte aber auch, dass sein Mandant kein Alkoholiker sei. Der 19-Jährige selbst hatte für die Auseinandersetzung mit der Polizei „keine Erklärung“. Er entschuldigte sich bei den Beamten und beteuerte auch vor dem Vorsitzenden Richter, Ulf Hiestermann, es tue ihm furchtbar leid. Der Richter sah den Sohn zweier Polizisten in einem sozialen Umfeld, in dem Verständnis für die Arbeit von Polizeibeamten erwartet werden könne, die ja schließlich auch zu dessen Schutz im Einsatz waren: „Stellen Sie sich vor, im Stadtpark schießt tatsächlich einer rum. Dann ist die Polizei dazu da, um Sie vor dem zu schützen.“