Achtung, rutschig: Radweg in der Ludwigsburger Straße. Foto: Werner Waldner

Im Herbst und Winter hat der städtische Bauhof viel zu tun. Radwege stehen hinten an.

Kornwestheim - Eine dicke, feuchte Laubschicht liegt auf dem Radweg längs der Ludwigsburger Straße. Geübte Radfahrer wissen: Hier gilt es Vorsicht walten zu lassen, denn der Boden ist rutschig. Aber wie sieht’s eigentlich mit der Räumung von Radwegen aus? Kümmert sich die Stadt Kornwestheim auch im Herbst und Winter um die Verkehrssicherheit auf den Radwegen, oder konzentriert sie sich auf die Straßen?

Sein Augenmerk richtet der Bauhof nach Auskunft der Stadt Kornwestheim auf lediglich zwei kombinierte Rad- und Fußwege: den längs der Aldinger Straße zwischen Kornwestheim und Pattonville sowie den längs der Allee (alte B 27) zwischen Kornwestheim und Ludwigsburg. Zweimal wöchentlich, so Bauhof-Leiterin Martina Kurz, reinigt die Kehrmaschine den Asphalt. Diese Rad- und Fußwege würden im Winter auch gestreut. Im Herbst könne der Turnus nicht erhöht werden, weil wegen des Laubanfalls in der ganzen Stadt viel zu tun sei. Und auch im Winter nehme sich die Stadt der reinen Radwege auf den Feldern erst dann an, wenn im Stadtgebiet die Verkehrssicherheit gewährleistet sei.

Anwohner müssen räumen

Mit diesem Vorgehen macht sich die Stadt beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) keine Freunde. Der empfiehlt, Radwege noch vor den Straßen zu räumen. Er verweist zudem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003, wonach „verkehrswichtige“ Radwege zu räumen sind. Die Räum- und Streupflicht von Radwegen bestehe zwar nicht uneingeschränkt, zu berücksichtigen sei aber die Art und Wichtigkeit des Radweges ebenso wie die Gefährlichkeit und die Tatsache, wie intensiv er genutzt werde.

Leicht wird es für die Kommune, wenn’s Anwohner an kombinierten Fuß- und Radwegen gibt. „Gehwege, die auch für Radfahrer zugelassen sind, müssen von den Anliegern von Laub gereinigt sowie im Winterdienst gestreut und von Schnee geräumt werden“, heißt es in einer Antwort der Stadt auf Anfrage unserer Zeitung.

Wenn Radwege nicht geräumt oder gestreut seien, dann entfalle auch die Benutzungspflicht, so der ADFC. Er empfiehlt, in solchen Fällen auf die Straße auszuweichen, weil Gehwege für Radfahrer tabu sind. Und den Kommunen legt er nahe, auf ein Vorgehen zu verzichten: den Schnee im Winter auf den Radweg zu schieben, „wie es vielerorts leider oft Praxis ist“.