Prozess am Amtsgericht Foto: picture alliance/dpa/Arne Dedert

Ein 56-jähriger Freigänger muss für ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis.

Kornwestheim - Sechsmal ist ein 56-jähriger Kornwestheimer beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. Das bringt den Mann, der bis dato noch Freigänger war, kraft Urteils des Ludwigsburger Amtsgerichts nun wieder für ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis. Dem Kornwestheimer wurde auch gleich eine isolierte Sperre von zwei Jahren und sechs Monaten für den Erwerb eines Führerscheins ausgesprochen. Die Arbeitsstelle, zu welcher der Freigänger mit dem Auto gefahren ist, ist darüber hinaus dahin.

Am Steuer seines Autos war der Angeklagte zwischen dem 21. Dezember 2019 und dem 23. März des vergangenen Jahres in Ludwigsburg, Esslingen, im oberbayerischen Irschenberg und in Kornwestheim sechs Mal mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt worden. Nach der letzten Tat nahm ihm die Polizei das Auto ab, das Landratsamt setzte das Fahrzeug außer Betrieb. Nur: Weil er sich einen Unfall mit Fahrerflucht geleistet hatte, war dem Kornwestheimer bereits am 5. Dezember 2018 der Führerschein entzogen worden.

Im September oder Oktober 2019, berichtete der Beschuldigte, habe er dann von einem Händler in Kornwestheim, der nicht nach dem Führerschein gefragt habe, ein Auto gekauft. Die Richterin Ann-Cathrin Koblinger wusste, dass an diesem Wagen auch ein gestohlenes Kennzeichen angebracht gewesen war. Der Verdacht lag also nahe, dass der Angeklagte das Nummernschild gestohlen hatte. Wegen Diebstahls war der Mann aber nicht auch noch angeklagt, sehr wohl aber wegen Urkundenfälschung.

Ein Kornwestheimer Polizist sprach als Zeuge von einem „umfangreichen Verfahren“. Er hatte von der Bußgeldstelle ein Ersuchen wegen zu schnellen Fahrens und von einer Privatperson ein gestohlenes Kennzeichen gemeldet bekommen. „Auf sämtlichen Blitzbildern waren dasselbe Auto und derselbe Fahrer“, sagte der Polizist. Also habe er im Kollegenkreis herumgefragt. Da habe sich herausgestellt, dass der Angeklagte schon auf dem Revier bekannt gewesen sei. Auch auf einem Feldweg in Stuttgart-Mühlhausen hatte der Kornwestheimer schon einmal eine folgenreiche Begegnung mit einer uniformierten Polizeibeamtin gehabt. Mit seinem Auto hatte er sie am Bein gestreift, als sie ihren Diensthund ausgeführt hatte.

Am Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt war der Kornwestheimer im Oktober des vergangenen Jahres bereits verurteilt worden – ebenfalls wegen Fahrens ohne Führerschein. Dass er keine Fahrerlaubnis hat, wollte der alleinstehende Mann keinem sagen. „Er hat sich vor seinen Kollegen geschämt“, erklärte der Verteidiger Roman Wischnewski, der auf eine Haftstrafe von lediglich einem Jahr plädierte. Sein Mandant sagte im letzten Wort vor dem Urteil: „Ich habe gar nicht mehr vor, mich hinters Steuer zu setzen. Mit dem Zug oder mit dem Bus dauert es halt dann länger.“