Neues Schild an der Theodor-Heuss-Straße. Foto: z

Dieselfahrer werden schon vor der Stadtgrenze auf das Fahrverbot hingewiesen.

Kornwestheim - Anwohner aus dem Wohngebiet Ost trauten ihren Augen nicht: Gilt das Fahrverbot für alte Dieselfahrzeuge jetzt auch in Kornwestheim? Ein Schild in der Theodor-Heuss-Straße erweckte den Eindruck – allerdings nur deshalb, weil anfangs noch nicht alle Bestandteile angebracht worden waren. Gestern erfolgte die Ergänzung und damit ist klar: Das Fahrverbot für Diesel einschließlich der Euronorm 4 ist zunächst einmal nur für Stuttgart erlassen worden. Die Sperrzone bezieht sich allein auf die Landeshauptstadt.

Aber die Stadt Kornwestheim ist übers Regierungspräsidium angewiesen worden, darauf an einer Stelle im Stadtgebiet hinzuweisen – an der Theodor-Heuss-Straße im Bereich des Ratiobaus. 800 Meter weiter an der Stadtgrenze zu Stuttgart sind Dieselfahrzeuge nur noch zugelassen, wenn sie mindestens die Euronorm 5 erfüllen. Die Heidenburgstraße, im Volksmund auch Salatautobahn genannt, ist für die alten Diesel schon tabu. Das Schild sei auch deshalb notwendig, erläutert Kornwestheims Erster Bürgermeister Dietmar Allgaier, weil die Fahrer auf Stuttgarter Gemarkung keine Möglichkeit zum Wenden haben. Sind sie erst einmal auf der Heidenburgstraße, sind sie auch schon auf für sie verbotenem Terrain.

An der Stadtgrenze zu Stammheim sei die Situation eine andere. Dort könnten die Fahrer mit den unerwünschten Fahrzeugen weiter bis zur B 27a fahren und „flüchten“. Und auch die B 27 selbst biete den Diesel-4-Fahrern die Möglichkeit, ohne gegen Auflagen zu verstoßen das Weite zu suchen.

Das Fahrverbot für Diesel einschließlich der Euronorm 4 hat für Kornwestheim eine unliebsame Folge. Die Fahrzeuge bleiben auf Kornwestheimer Gemarkung, wollen die Fahrer kein Bußgeld riskieren. Nun ist nicht damit zu rechnen, dass noch unzählige Diesel-4-Fahrzeuge oder noch ältere Schätzchen auf den Straßen unterwegs sind, aber Allgaier verspricht: „Wir werden die Situation beobachten.“ Zum Parkplatz für alte Diesel-Vehikel will Kornwestheim nicht werden.

Für Fahrzeuge von Stuttgarter Eigentümern gibt’s eine Übergangsfrist. Sie dürfen ihre Autos noch bis zum 1. April durchs Stadtgebiet kutschieren. Auswärtige dürfen in den ersten Wochen auf eine gewissen Kulanz hoffen. In den ersten vier Wochen wolle man in Stuttgart auf Schwerpunktkontrollen verzichten, gab das Polizeipräsidium in der Landeshauptstadt bekannt. Darauf berufen können sich Dieselsünder allerdings nicht.