Auf einem Handy hat die Polizei pornografische Fotos und Videos entdeckt. Der Fall landete daher nun vor Gericht. Foto: z

Drei Vergehen warf die Staatsanwaltschaft einer 33-Jährigen vor. Dabei drehte es sich vor allem um Fotos, Videos und ein Handy.

Kornwestheim - Hätten Kameras im Saal D des Ludwigsburger Amtsgericht gestanden, man hätte meinen können, es wird eine Folge für eine der vielen Gerichtshows im Fernsehen aufgezeichnet. Es war alles dabei, was das Herz des nachmittäglichen Zuschauers erfreut: Familienzwist, Sex und derbe Formulierungen.

Auf der Anklagebank: eine 33 Jahre alte Ludwigsburgerin. Drei Vergehen wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor: Sie soll im Frühjahr des vergangenen Jahres kompromittierende Fotos von ihrer 41 Jahre alten Tante, die – wie auch immer – in ihren Besitz und auf ihr Handy gelangt waren, einem Freund gezeigt haben. Das kommt strafrechtlich gesehen einer „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ gleich. Als die Tante, die als Kellnerin in einer Gaststätte in der Bahnhofstraße arbeitete, daraufhin Anzeige erstattete, soll die 33-Jährige ihr mit harschen Worten gedroht haben. Der Jurist spricht von einer „versuchten Nötigung“. Und schließlich entdeckte die Polizei nach einer Wohnungsdurchsuchung auf einem der drei beschlagnahmten Handys jede Menge pornografischer Bilder und Videos. Das Mobiltelefon gehört allerdings der damals elfjährigen Tochter der verwitweten Frau. „Verletzung der Fürsorgepflicht“ lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in diesem Fall.

Nach eineinhalbstündiger Verhandlung – ohne Werbeunterbrechungen – blieb von den Vorwürfen allerdings nicht viel übrig. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Der Freund hatte als Zeuge vor Gericht ausgesagt, dass er nur „ein, zwei Sekunden“ aufs Handy geschaut und überhaupt nicht erkannt habe, um wen es sich gehandelt habe. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift die Wohnung des 42 Jahre alten Mannes als den Ort ausgemacht, an dem Fotos und Filme angeschaut wurde. Offensichtlich war aber die Kornwestheimer Kneipe, in der Tante jobbte, der „Tatort“. Dorthin war auch die Polizei ausgerückt, weil der Wirt sie alarmiert hatte. Die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ ließ sich so nicht so recht nachweisen.

Und das gilt auch für die „versuchte Nötigung“. Obgleich die Tante bei ihrer Zeugenaussage für ihre Patentochter kaum ein gutes Wort fand und sie als Alkoholikerin beschimpfte, wollte sie die von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführten Worte „Ich fick’ dich, ich krieg’ dich“ nicht der Angeklagten zuordnen. Sie habe lediglich damit gedroht, die Fotos überall herumzuzeigen, wenn sie ihr nicht mit Geld aushelfe. Die harschen Worte seien von dem Mann gekommen, der auch unerlaubterweise die Film- und Fotoaufnahmen gemacht habe.

Und was ist mit dem Handy der Tochter? Es handele sich, so die Angeklagte, um ihr altes Mobiltelefon, das sie ihrer Tochter geschenkt habe. Zuvor allerdings habe ein Freund alle Daten gelöscht.

In der Verhandlung ließ sich auch mit einem Experten der Polizei nicht mehr nachvollziehen, ob die pornografischen Fotos und Filme für die Tochter sichtbar gewesen waren oder ob sie nur mithilfe detaillierter Kenntnisse des Handys wieder verfügbar gemacht werden konnten. Der Polizei auf jeden Fall war es gelungen, die Dateien „zurückzuholen“.

Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 480 Euro ein. Ist die Summe bezahlt, bekommt die 33-Jährige auch die drei Handys zurück, die von der Polizei beschlagnahmt worden waren.

Während die 33-Jährige damit straffrei ausgeht, hatte das Gericht bereits im September den 48 Jahre alten Mann, der die Film- und Fotoaufnahmen von der bewusstlosen 41-Jährigen gemacht hatte, zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.