Bereit für den Einsatz: Am Bauhof können sich die Kornwestheimer an frostigen Tagen Splitt abholen. Foto: /Sophia Herzog

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Eigentümer und Mieter Gehwege räumen und streuen müssen.

Kornwestheim - Viele Kornwestheimer und Kornwestheimerinnen freut es: In den vergangenen Tagen hat es vermehrt im Stadtgebiet geschneit, teilweise gab es sogar genug Schnee, um den ein oder anderen Schneemann zu bauen.

So schön der Anblick der weißen Pracht auch sein mag, so sei diese für Hauseigentümer und Mieter mit der Pflicht zum Räumen und Streuen verbunden, betont die Stadtverwaltung allerdings nun in einer Mitteilung.

Demnach sind Eigentümer, Mieter und Pächter dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück auf einer Breite von einem Meter zu räumen und dort zu streuen. Werktags muss das bis spätestens um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens um 9 Uhr geschehen sein. Bei Bedarf ist tagsüber mehrfach zu räumen und zu streuen.

Als Gehwege zählen auch Treppen und Verbindungswege. Bei Straßen ohne Gehweg muss am Rand der Fahrbahn ein ein Meter breiter Streifen geräumt werden. Das gilt auch für verkehrsberuhigte Bereiche, also Spielstraßen.

Gibt es mehrere Anlieger, müssen diese sicherstellen, dass die Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Grenzt ein Grundstück an mehrere Gehwege, so müssen diese komplett geräumt werden. Der Schnee gehört übrigens an den Gehwegrand und nicht in die Straßenrinne oder auf Abläufe.

Nur abstumpfende Materialien dürfen zum Streuen verwendet werden

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass zum Streuen nur abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden dürfen. Aus Gründen des Umweltschutzes ist die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Mitteln grundsätzlich verboten, heißt es weiter. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen bei Eisregen und Eisglätte und auch dann nur an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen oder Gehwegen mit starkem Gefälle sehr sparsam gestreut werden. Die Stadtverwaltung sagt, sie selbst sei gut für den Wintereinbruch gerüstet. Im Streu- und Winterdienstplan ist genau festgelegt, welche Mitarbeiter bei Schnee und Eis ausrücken müssen. Die Stadt ist für das Räumen und Streuen auf Hauptverkehrsachsen sowie auf wichtigen Verbindungsstraßen verantwortlich. Die Stadtverwaltung weist des Weiteren darauf hin, dass auf Fahrbahnen mit Rücksicht auf die Umwelt möglichst wenig Salz gestreut wird. Außerdem können nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden deshalb gebeten, ihr Fahrzeug wintertauglich zu machen und ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen.