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Haft- und Bewährungsstrafen für fünf Jugendliche wegen des Angriffs auf einen wehrlosen Mann.

Stuttgart - Sie wollten einen wehrlosen Passanten „klatschen“ und setzten ihren Plan brutal um: Fünf Jugendliche im Alter von 14 und 17 Jahren haben im März 2009 in Korntal-Münchingen (Kreis Ludwigsburg) einen ihnen unbekannten Mann angegriffen und schwer verletzt.

Am Freitag wurden sie vom Stuttgarter Landgericht zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Haupttäter bekam eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags. Als das 34-jährige Opfer am Boden lag, soll der Jugendliche dem Mann auf den Kopf getreten und ihn damit lebensgefährlich verletzt haben.

Die übrigen vier Angeklagten - damals 14 bis 17 Jahre alt - bekamen Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und 21 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Vor Gericht standen ursprünglich sieben Jugendliche. Zwei von ihnen schauten bei der Tat nur zu. Gegen sie wurde das Verfahren eingestellt.

Am 13. März 2009 hatten die Jungen am frühen Abend ein Jugendzentrum verlassen, weil es geschlossen wurde. Sie zogen nach Angaben des Richters aus Langeweile umher und tranken Alkohol. „Irgendwann kam der Gedanke, man könnte doch irgendeinen klatschen und zusammenschlagen“, sagte der Richter. Diese Idee sei auf Zustimmung gestoßen.

Der 17-jährige Haupttäter sah das 34-jährige Opfer, das gerade von einer Bushaltestelle nach Hause ging. „Da läuft einer“, habe der 17-Jährige gesagt und damit das Signal zum Angriff gegeben. Die Jungen liefen auf das Opfer zu, schlugen ins Gesicht, stießen es zu Boden und traten mehrfach zu.

Nach dem folgenschweren letzten Tritt prahlte der 17-jährige Haupttäter, gegen den damals vier Verfahren wegen Körperverletzung liefen, nach Angaben des Gerichts später: „Ich hab' den zerrissen.“ Das sei versuchter Totschlag gewesen, urteilte der Richter. „Wenn man ein Blatt Papier zerreißt, dann ist es kaputt.“

Das Opfer leide noch heute an den Folgen des Angriffs, traue sich nicht aus dem Haus und habe seinen Lebensmut verloren. „Das sind böse, böse Folgen eines bösen Geschehens“, sagte der Richter.