Schleyerhallenkonzerte – hier Kontra K – sind derzeit untersagt. Wer zahlt für Absagen? Foto: LG/J. Rettig

Der Bundesverband der Konzertveranstalter schlägt angesichts der Coronakrise einschneidende Maßnahmen vor. So sollen Konzertkartenbesitzer bei Absagen bis zu einem Jahr auf Rückerstattungen warten müssen – oder auch nur Gutscheine statt Bargeld zurück bekommen.

Stuttgart - Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDVK) hat als erste Dachorganisation des deutschen Kulturbetriebs mit teils weitreichenden Vorschlägen auf das Angebot von Bundes- und Landespolitik reagiert, auch der Unterhaltungswirtschaft mit finanzieller Unterstützung angesichts der Einnahmenausfälle wegen der Coronakrise zu helfen. Der BDVK spricht aufgrund der jetzigen Situation von „Bergen von Verbindlichkeiten, die über Kredite kaum mittelfristig erfolgreich abgebaut werden können“ und hält die ersten angedachten Maßnahmen – insbesondere erleichterte Kreditvergaben sowie die Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds – für „nicht geeignet, die nun durch mehrwöchigen Veranstaltungsausfall wegbrechenden Einnahmen sowie vor allem die bereits investierten Vorkosten von geplanten Konzerten und Tourneen zu kompensieren“.

Massive Vorschläge

Der Verband regt daher zunächst zwei für das Publikum einschneidende Maßnahmen an. Erstens sollen Besitzer von bereits bezahlten Konzertkarten für Veranstaltungen, die aufgrund von behördlichen Verboten nicht am geplanten Termin stattfinden können, den Kartenpreis erst dann zurückerstattet bekommen, wenn die Veranstaltung nicht innerhalb von 365 Tagen nachgeholt werden kann. Und zweitens sollen die Veranstalter, falls eine Veranstaltung unter diesen Bedingungen nicht nachgeholt werden kann, das Recht haben, statt einer Bargeldrückerstattung Gutscheine in Höhe des bezahlten Kartenpreises aushändigen dürfen.

Daneben schlägt der BDKV eine weitere Maßnahme vor. So sollen kurzfristig von Insolvenz bedrohte Veranstaltungsunternehmen – dazu zählt der Bundesverband neben Konzertagenturen auch Aufbau-, Licht-, Ton- und Bühnendienstleister – verlorene Einnahmen aufgrund behördlicher Veranstaltungsabsagen „gegen entsprechenden Kostennachweis vom Staat ersetzt“ bekommen. Hierzu schlägt der BDKV die Einrichtung einen staatlichen Nothilfefonds vor.

Sonderfall Deutschland?

Der BDKV weist in diesem Zusammenhang auch auf ein Merkmal des deutschen Föderalismus hin, das die Durchführung bundesweiter Tourneen erschwere. Sind in einem Bundesland alle Veranstaltungen verboten und in einem anderen Bundesland lediglich Empfehlungen ausgesprochen, gefährde dies die Planung und Finanzierung kompletter Tourneen. Der Verband verweist schließlich auf vergleichbare Regelungen und Hilfsmaßnahmen in europäischen Nachbarstaaten, die schon jetzt angesichts der Coronakrise ergriffen wurden und deutlich weitergehender seien als in Deutschland.

Unsere Zeitung bemüht sich derzeit um Stellungnahmen der örtlichen Stuttgarter Konzertveranstalter zu den Forderungen des Bundesverbands.