Beträge von Konten, die offensichtlich keinen Besitzer mehr haben, stehen eigentlich dem Land zu. Das hat jedoch keinen Zugriff. (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Schätzungsweise an die 16 Millionen Euro schlummern in Baden-Württemberg auf Konten, die niemandem mehr gehören. Eigentlich gehen solche „Fiskalerbschaften“ an die Länder, doch die kommen nicht ran.

Stuttgart - In Baden-Württemberg schlummern Millionenbeträge auf Konten, die offensichtlich keine Besitzer mehr haben. „Wir haben Konten, die über Jahrzehnte nicht benutzt werden. Es zahlt niemand Geld ein, und niemand hebt Geld ab“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Dann ist davon auszugehen, dass die Kontoinhaber vermutlich gestorben sind.“ Diese Fiskalerbschaften stünden eigentlich den Ländern zu, doch diese hätten keinen Zugriff darauf.

Baden-Württemberg will laut Sitzmann einen neuen Anlauf unternehmen, um das zu ändern. „Wir müssen eine Regelung finden, dass der Staat auf die Konten und das Geld Zugriffsmöglichkeiten hat, wenn es keinen Besitzer mehr gibt“, sagte sie. Eine erste Länder-Arbeitsgruppe der Finanzminister mit dem Titel „Unbewegte Konten“ war im Herbst 2013 eingerichtet worden. Sie konnte das Problem nicht lösen. Im Mai vergangenen Jahres stellte die Gruppe ihre Arbeit ein.

Vorbild Modell in der Schweiz

Sitzmann verwies auf das Modell in der Schweiz. „Dort besteht die Pflicht, nach 60 Jahren die Inhaber unbewegter Konten zu veröffentlichen.“ Wenn sich dann niemand meldet, auch kein Erbe, gelten die Mittel als Fiskalerbschaften. So ein System könne sie sich auch für Deutschland vorstellen, sagte Sitzmann. Es gehe um „beachtliche Guthaben“ - in Baden-Württemberg schätzungsweise um 16 Millionen Euro.

Nach Angaben des Finanzministeriums gab es für das damalige Scheitern der Länder-AG mehrere Gründe - so der Verwaltungsaufwand, der mit einer Neuregelung vermutet wurde. Zudem gab es keine Einigung, um das Kreditwesen- und Erbschaftsteuergesetz zu ändern. „Deshalb wurde das Bundesfinanzministerium gebeten, auf das Bundesjustizministerium zuzugehen und eine zivilrechtliche Lösung zu finden. Das ist bislang nicht geschehen“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch tritt das Bundesland als Erbe ein, wenn es keine Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartner des Erblassers gibt. Das ist dann eine so genannte Fiskalerbschaft. Damit sollen herrenlose Nachlässe vermieden werden. Oft handelt es sich dabei um Immobilien und Wertgegenstände. Nach Angaben des Landesrechnungshofes in der Denkschrift 2015 hatte das Land Baden-Württemberg von 2008 bis 2013 Einnahmen in Höhe von 23,5 Millionen Euro aus Fiskalerbschaften.